Unsere Leistungen
Einspruchs-und Klageverfahren
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist dann zulässig, wenn er innerhalb der Einspruchsfrist und in Schriftform beim zuständigen Finanzamt eingelegt wurde.
Achtung: Der Telefonanruf beim Finanzamt mit der Bitte um Änderung ist kein Einspruch, sondern nur ein Antrag auf schlichte Änderung. Sie haben dadurch weniger Möglichkeiten und Rechte als bei einem Einspruch!
Sie haben einen Steuerbescheid bekommen und das Finanzamt hat nicht erklärungsgemäß veranlagt? Wir vertreten Sie vor Finanzbehörden, Finanzgerichten, Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in Ihren steuerlichen Angelegenheiten und führen das gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren.
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Konsequenzen bei der Nichtabgabe der Steuererklärung:
Beachten Sie die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung. Sofern ein Schätzungsbescheid nach Fristablauf erlassen wird, und die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde, liegt eine Steuerhinterziehung vor.
Wir vertreten Sie in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Durch unsere Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Lamadé erfolgt eine optimale Betreuung durch die Zusammenarbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Finanzbuchführung & Lohnbuchhaltung
Wir beraten Sie ganzheitlich. Dabei erstellen wir Ihnen insbesondere Ihre Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Dabei bieten wir verschiedene Lösungen an, sowohl klassisch als auch digital. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Ihr Unternehmen sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich zu beraten.
Gestaltungsberatung
Sie möchten Steuern sparen oder Ihr Unternehmen umstrukturieren? Wir bieten Ihnen ganzheitliche Lösungen, um die Modelle umzusetzen.
Einkommensteuer
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen Steuerbescheide und überwachen die gesetzlichen Fristen.
Bitcoin & Co.
Wir beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten rund um Kryptowährungen. Selbstverständlich fertigen wir auch alle damit zusammenhängenden Steuererklärungen.
Jahresabschlusserstellung
Auf Grundlage der Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihren Jahresabschluss. Dabei schöpfen wir alle handelsrechtlichen und steuerlichen Wahlrechte und Gestaltungen aus, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren.
Betreuung bei der Betriebsprüfung
Die Hinzuschätzung des Finanzamts wegen materieller und formeller Buchführungsmängel kann rechtswidrig sein, wenn sie den oberen Schätzungsrahmen verlässt. Eine Vollschätzung, d.h. die Buchführung wird in vollem Umfang verworfen und es werden Richtsätze zu Grunde gelegt, ist nur in sehr begründeten Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich bestehen nur Möglichkeiten des Finanzamts mittels Geldverkehrsrechnung oder einer griffweisen Schätzung eine Hinzuschätzung der Betriebseinnahmen vorzunehmen.
Durch Hinzuschätzen des Finanzamt kommt es oft zu erheblichen Steuerbelastungen. Was kann man dagegen unternehmen und wie kann man solche Vorfälle vermeiden? In solchen Fällen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Internationales Steuerrecht
Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft kann steuerlich sinnvoller sein, als die Begründung einer ausländischen Betriebsstätte. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen sind Betriebsstättengewinne in Deutschland steuerfrei und wirken sich nur im Wege des Progressionsvorbehalts aus.
Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verluste im Ausland nicht im Inland abziehbar (§ 2a EStG). Ebenfalls muss die Hinzurechnungsbesteuerung beachtet werden, nach welcher Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden.
Sie möchten in das Ausland ziehen, Sie möchten Ihren Betrieb oder Teile Ihres Betriebes in das Ausland verlagern oder möchten Sie Waren in das Ausland versenden? Wir beraten Sie vollumfänglich in sämtlichen Gebieten des internationalen Steuerrechts.
Die Tätigkeitsschwerpunkte erstrecken sich auf folgende Gebiete:
- Wegzugsbesteuerung
- Außensteuerrecht
- Verlustverrechnung
Selbstanzeige
Beachten Sie bei der Selbstanzeige das Vollständigkeitsgebot. Es müssen sämtliche unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erklärt werden. Geringfügige Abweichungen lassen die Selbstanzeige nicht unwirksam werden. Nach BGH – Auffassung liegt eine geringfügige Abweichung bei einer solchen bis 5,00 % von Verkürzungsschaden vor. Jedoch darf nur ein unbewusstes Abweichen vorliegen.
Ihre Vorteile
Steuern planend und gestaltend, alle Möglichkeiten zu Steuerersparnissen
Individuelle Beratung
Unkomplizierte Termingestaltung: flexibel, alle Kanäle (Skype, Telefon oder persönlich)
Unternehmerisch und wirtschaftlich
Gebührentransparenz
Flexible Terminplanung – und Gestaltung
Ständige Erreichbarkeit – auch am Wochenende
Keine Mehrkosten durch Besprechungen
Unternehmerisch
Der nachhaltige Erfolg Ihres Unternehmens ist unser höchstes Ziel!
Planend
Wir planen mit Ihnen die Zukunft Ihrer Unternehmens!
Gestaltend
Wir nutzen alle Möglichkeiten der Steuergestaltung, um unsere gemeinsamen Planungsziele so steuersparend wie möglich zu erreichen!
Was andere über uns sagen
Diesen Steuerberater kann ich nur empfehlen! Durch seine Erfahrungen im Finanzamt und Fokus auf die Digitalisierung kann er mich sehr gut bei digitalen Geschäftsmodellen beraten und betreuen.
Ich kann die Kanzlei Schildhorn Steuerberater voll und ganz weiterempfehlen. Die Betreuung war sehr gut und hat zum gewünschten Ergebnis geführt!
Ich bin mit der professionellen Beratung von Herrn Schildhorn gerade in schwierigen Ausgestaltungen hinsichtlich Gesellschaftsform in Bezug auf Nachhaltigkeit und Vorsicht sehr zufrieden.
Jung, dynamisch und äußerst kompetent. Der Steuerberater meines Vertrauens.
Ein kompetenter Steuerberater ist sicherlich einer der wichtigsten Partner eines jeden Unternehmers. Leider sind wir zuletzt eher an einen Steuerverwalter geraten, weshalb wir uns nach langen Bauchschmerzen dazu entschlossen haben uns einen kompetenten Steuerberater und starken Partner an unsere Seite zu holen. Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass wir in Herrn Schildhorn nicht nur einen absolut fachkompetenten, sondern auch menschlich einzigartigen Steuerberater gefunden haben. Akribisch hat Herr Schildhorn zahlreiche Versäumnisse der Vergangenheit aufgeklärt und auch berichtigt. Wir sind Herrn Schildhorn und seinen Angestellten daher zu tiefst dankbar und können hier eine klare Empfehlung aussprechen.
Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit!