Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
Wir beraten Sie ganzheitlich. Dabei erstellen wir Ihnen insbesondere Ihre Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Dabei bieten wir verschiedene Lösungen an, sowohl klassisch als auch digital. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Ihr Unternehmen sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich zu beraten. Im folgenden sind für Sie vorab einige wichtige Fragen beantwortet.
Jetzt unverbindlich anfragen:
Häufig gestellte Fragen in der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
Wer darf Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen?
Jeder Unternehmer darf die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen von Unternehmern abziehen, wenn er einen Gegenstand oder eine Dienstleistung für sein Unternehmen bezieht. Kleinunternehmer sind nicht zum Abzug von Vorsteuer berechtigt. Erforderlich ist eine Rechnung, die alle Rechnungskriterien erfüllt.
Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung – Was ist eine ordnungsgemäße Rechnung?
Für eine ordnungsgemäße Rechnung sind gewisse Pflichtangaben erforderlich. Ohne ordnungsgemäße Rechnung ist der Leistungsempfänger nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen.
Als Pflichtangaben einer Rechnung gelten:
Name und Anschrift des Leistungsgebers und des Leistungsempfängers
Bei Kleinbetragsrechnungen kann auf Name und Anschrift des Leistungsempfängers verzichtet werden
Angabe von Steuernummer oder USt – IdNr.
Ausstellungsdatum
Rechnungsnummer
Fortlaufende Rechnungsnummer, ein eigener Nummernkreis kann verwendet werden
Leistungsbeschreibung (gelieferter Gegenstand, ausgeführte Leistung)
Liefer – und Leistungszeitpunkt
Entgelt und ausgewiesener Steuerbetrag
Steuersatz
Steuerfreiheit
Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung – Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag (Bruttobetrag) 250,00 € nicht überschreitet (§ 33 UStDV). Dabei bestehen Erleichterungen und geringere Anforderungen gegenüber einer „normalen Rechnung“:
Name und Anschrift des Leistungsgebers
Ausstellungsdatum
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Wer darf keinen Vorsteuerabzug vornehmen?
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist grundsätzlich die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung von solchen steuerfreien Umsätzen verwendet (vorbehaltlich § 15 III S. 1 UStG).
Welche Möglichkeiten habe ich bei der Gewinnermittlung?
Sofern Sie kein Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch sind, haben Sie im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Gewinnermittlung nach Bilanzierungsgrundsätzen und einer Einnahmenüberschussrechnung. Jedoch haben Sie, sofern Sie kein Kaufmann nach Paragraph 1 – 6 HGB, keine Wahlmöglichkeit, wenn Ihr Jahresumsatz mehr als 600.000 Euro oder Ihr Gewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.
Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung – Ab wann bin ich Kaufmann?
Ein Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe stellt jeder Gewerbebetrieb dar, der nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Zur Bestimmung der kaufmännischen Organisation bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen. Es spielen nur gewisse Faktoren eine Rolle, die zu einer solchen Beurteilung beitragen, wie zum Beispiel:Höhe des Umsatzes
Anzahl der Mitarbeiter
Anzahl der Betriebsstätten
Vielfalt der Leistungen bzw. Erzeugnisse
Umfang der Geschäftsbeziehungen
Größe des Kundenstammes
Höhe des Kreditbedarfs
Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung – Muss ich bei Bargeldeinnahmen noch weiteres beachten?
Nach Paragraph 146 I AO habe ich meine Buchungen und Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.
Welche Gewinnermittlungsart ist im Falle einer Wahlmöglichkeit zu bevorzugen?
Bei der Einnahmenüberschussrechnung bestehen zahlreiche Erleichterungen. Es muss insbesondere keine Inventur gemacht werden und es bestehen hinsichtlich der Kassenführung Erleichterungen. Bei einer Wahlmöglichkeit ist die Einnahmenüberschussrechnung in jedem Fall zu empfehlen.
Muss ich ein Kassenbuch führen, wenn ich meinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittle?
Nach Auffassung des Finanzamts muss unabhängig der Gewinnermittlungsart ein Kassenbuch geführt werden. Nach der Auffassung der Rechtsprechung gilt die Führung eines Kassenbuchs nur für die Gewinnermittlung nach Bilanzierungsgrundsätzen.
Gibt es eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht?
Nach Paragraph 146 I S. 3 AO muss nicht jeder Warenverkauf einzeln aufgezeichnet werden, wenn der Verkauf an eine Vielzahl nicht bekannter Personen erfolgt. Dies gilt sowohl für klassische Warenverkäufer als auch für Gastronomen.
Wie zeichne ich meine Einnahmen auf, wenn ich an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkaufe?
Es muss nicht jede Einnahme einzeln aufgezeichnet werden, sondern nur die Tageslosung der Einnahmen mittels eines Kassenberichts. Die Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht gilt jedoch nur, wenn kein elektronisches Kassensystem vorhanden ist. Die Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht gilt somit nur dann, wenn eine offene Ladenkasse verwendet wird.
Wie führe ich mein Kassenbuch, wenn ich eine Registrierkasse für die Erfassung der Umsätze verwende?
Sofern ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird (für den Bewirtungsbeleg in der Gastronomie empfohlen) werden alle Einnahmen einzeln aufgezeichnet. Dies genügt somit den Anforderungen der vorgeschrieben Einzelaufzeichnungspflicht. Die Tageslosung der Einnahmen wird im täglich zu führendem Kassenbuch erfasst.
Die eingetragenen Kasseneinnahmen, belegt durch den entsprechenden Z-Bon wird um die bar getätigten Ausgaben ergänzt. Ein monatlich eingetragener Kassenbestand erfüllt dann des Weiteren die Richtigkeit der Kasse.
Kann ich mein Kassenbuch auch handschriftlich führen?
Es besteht hinsichtlich der Führung eines Kassenbuchs keine formelle Vorgabe. Es muss daher kein elektronisches Kassensystem verwendet werden. Ein handschriftliches Kassenbuch genügt. Jedoch muss gewährleistet sein, dass die Dokumentierung der Einnahmen unveränderlich ist. Die Führung eines Kassenbuchs mittels Exceltabelle genügt den Anforderungen somit nicht.
Wie kann ich meine Kasse im Falle einer offenen Ladenkasse führen?
Sofern man kein elektronisches Kassensystem verwendet und an eine Vielzahl nicht bekannter Personen Waren verkauft, ist die Kasse mittels Kassenbericht und Zählprotokoll zu führen. Dies gilt sowohl für den Bilanzierer als auch für die Einnahmenüberschussrechnung. Der Kassenbericht ist täglich auszufüllen und am Ende des Geschäftstages ist ein Kassensturz zu machen, der im Zählprotokoll dokumentiert wird.