Rechtstypenvergleich
Im internationalen Steuerrecht stellt sich häufig die Frage, wie ausländische Rechtsformen aus deutscher steuerlicher Sicht einzuordnen sind. Die Bezeichnung und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer ausländischen Gesellschaft lassen dabei nicht ohne Weiteres darauf schließen, welcher deutschen Rechtsform sie steuerlich entspricht. Dies gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bei denen die unterschiedliche Ausprägung verschiedenartiger Rechtsformen zu einer differenzierten abkommensrechtlichen Behandlung führt. Zur Bestimmung von ausländischen Rechtssubjekten wird in Deutschland der sog. Rechtstypenvergleich angewandt. Mit ihm wird untersucht, ob und in welchem Umfang eine Weiterlesen [...]