Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber für Rechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren hat der Gesetzgeber dem Arbeitgeber insofern eine recht komplizierte und riskante Aufgabe übertragen. Macht der Arbeitgeber hierbei Fehler, haftet er für die zu wenig erhobene und abgeführte Lohnsteuer. Dabei kommt dem Arbeitgeber eine zentrale Rolle im Lohnsteuerverfahren zu: Er muss die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer zutreffend ermitteln, einbehalten und fristgerecht abführen. Fehler bei der Berechnung oder Abführung können dabei nicht nur Weiterlesen [...]