Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
Bei Umwandlungen und Einbringungen stellt sich regelmäßig die Frage, wie Entnahmen und Einlagen behandelt werden, die zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung vorgenommen werden. Dieser sogenannte Rückwirkungszeitraum ist steuerlich von besonderer Bedeutung, da das übertragene Vermögen bereits ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag dem übernehmenden Rechtsträger zugerechnet wird, obwohl die Umwandlung zu diesem Zeitpunkt rechtlich noch nicht vollzogen ist. Insbesondere bei Entnahmen im Rückwirkungszeitraum durch den Einbringenden kann sich dabei die Frage stellen, ob und in welchem Weiterlesen [...]