vereinfachtes Ertragswertverfahren
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Bewertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Es ist insbesondere für steuerliche Bewertungsanlässe von Bedeutung, beispielsweise bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder bei Wegzügen. Ob ein vereinfachtes Ertragswertverfahren zur Unternehmensbewertung geeignet ist, hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Kann der gemeine Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft nicht aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden, ist der Wert nach § 11 Abs. 2 BewG unter Berücksichtigung Weiterlesen [...]