Substanznachweis

Der Substanznachweis spielt in EU-/EWR dahingehend eine große Rolle, da mit der Gegenbeweismöglichkeit nach § 8 Abs. 2, 3 AStG eine Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte ist, für die nachgewiesen wird, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht (sog. Substanztest). Damit wird mit dem Substanznachweis in Bezug auf EU-/EWR-Gesellschaften und auch in ausgewählten Drittstaatenfällen die Hinzurechnungsbesteuerung effektiv vermieden. Der Beitrag beleuchtet das Thema des Substanznachweises und Weiterlesen [...]