Schätzung durch Finanzamt
Der Beitrag " Schätzung durch Finanzamt " erörtert die Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer mangelhaften (Kassen-)Buchführung. Allgemeines zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO Nach § 162 AO hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen Weiterlesen [...]