Progressionsvorbehalt bei Auslandseinkünften

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und gleichzeitig Einkünfte aus dem Ausland erzielt, muss prüfen, welchem Staat nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Besteuerungsrecht zusteht. In vielen Fällen werden die ausländischen Einkünfte in Deutschland von der Besteuerung freigestellt. Hier spielt der Progressionsvorbehalt bei Auslandseinkünften eine große Rolle. Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht folgt das Einkommensteuergesetz dem Welteinkommensprinzip, wonach alle Einkünfte unabhängig davon, ob sie aus dem Inland oder Ausland stammen, steuerlich erfasst werden. Relevant bleibt das Welteinkommensprinzip z.B. auch bei Weiterlesen [...]