Wer eine Erbschaft erwartet oder selbst Vermögen weitergeben möchte, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Mit der richtigen Strategie lässt sich die Erbschaftssteuer legal minimieren oder sogar vollständig vermeiden. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Punkte auf einen Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibeträge als Basis: Ehepartner erben bis zu 500.000 Euro steuerfrei, Kinder bis zu 400.000 Euro. Geschwister, Neffen und nicht verwandte Personen haben lediglich 20.000 Euro Freibetrag.
  • Zusätzliche Freibeträge: Der Versorgungsfreibetrag bringt Ehepartnern weitere 256.000 Euro, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro zusätzlich. Hinzu kommen Hausratfreibetrag (41.000 Euro) und Pflegefreibetrag (20.000 Euro).
  • Steuersätze: Je nach Steuerklasse und Erbhöhe fallen zwischen 7 und 50 Prozent Erbschaftssteuer an. Nahe Verwandte (Steuerklasse I) zahlen deutlich weniger als entfernte Verwandte oder Fremde.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Frühzeitige Planung ermöglicht eine vollständig steuerfreie Vermögensübertragung.
  • Immobilien-Sonderregeln: Ehepartner und Kinder können ein geerbtes Haus steuerfrei erhalten, wenn sie innerhalb von sechs Monaten einziehen und mindestens zehn Jahre dort wohnen. Die Wohnfläche darf maximal 200 Quadratmeter betragen.
  • Nießbrauch und Güterstandsschaukel: Die Übertragung einer Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt mindert den steuerpflichtigen Wert erheblich. Ehepaare können durch Wechsel des Güterstands zusätzlich Vermögen steuerfrei übertragen.
  • Timing entscheidend: Die meisten wirksamen Strategien zur Steueroptimierung müssen vor dem Erbfall eingeleitet werden. Nach dem Tod des Erblassers sind die Möglichkeiten stark eingeschränkt.
  • Verkauf und Ausland keine Lösung: Der Verkauf einer geerbten Immobilie vermeidet keine Erbschaftssteuer. Der Wegzug ins Ausland schützt bis zu zehn Jahre lang nicht vor dem deutschen Fiskus.

So können Sie die Erbschaftssteuer umgehen: 8 legale Strategien für Ihre Nachlassplanung

Wer die Erbschaftsteuer umgehen möchte, steht vor einer komplexen Aufgabe, die jedoch mit der richtigen Strategie lösbar ist. Eine Erbschaft bringt neben emotionalen Aspekten oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Besonders die Steuerlast kann Erben vor erhebliche Probleme stellen, wenn der Nachlass den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die gute Nachricht: Es gibt durchaus legale Möglichkeiten, diese Last deutlich zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Strategien zur Umgehung der Erbschaftssteuer existieren und worauf Sie bei der Nachlassplanung achten sollten. Dabei gilt: Die meisten wirksamen Maßnahmen erfordern eine rechtzeitige Planung noch zu Lebzeiten des Erblassers. Wer erst nach dem Erbfall nach Lösungen sucht, hat deutlich weniger Handlungsspielraum. Prüfen Sie daher frühzeitig, welche Optionen für Ihre individuelle Situation infrage kommen.

Was ist die Erbschaftssteuer und wann wird sie fällig?

Die Erbschaftsteuer ist eine Abgabe, die beim Übergang von Vermögenswerten nach dem Tod einer Person anfällt. Geregelt wird sie im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Sobald Sie eine Erbschaft antreten, sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten mitzuteilen. Ein formloses Schreiben genügt hierfür.

Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Vermögenswerte, die Sie durch den Erbfall erhalten. Dazu zählen Bankguthaben, Wertpapiere, Grundstücke und natürlich auch Immobilien. Gerade letztere führen häufig dazu, dass die geltenden Freibeträge überschritten werden. Banken, Versicherungen und Notare informieren das Finanzamt automatisch über jeden Erbfall, sodass eine Nichtanmeldung keine Option darstellt.

Die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuer hängt von zwei Faktoren ab: dem Wert des geerbten Vermögens und Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Je enger die familiäre Bindung, desto höher fallen die Freibeträge aus und desto niedriger ist der anzuwendende Steuersatz. Diese Systematik bietet gleichzeitig Ansatzpunkte, um Erbschaftsteuern umgehen zu können.

Steuerklassen und Steuersätze im Überblick

Das Erbschaftssteuerrecht kennt drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Die Steuerklasse bestimmt sowohl den Freibetrag als auch den anzuwendenden Steuersatz. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto günstiger fällt Ihre steuerliche Behandlung aus.

Die folgende Tabelle zeigt die Steuersätze nach Steuerklasse und Erbhöhe:

Wert des Erbes bis Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 %

Zur Steuerklasse I gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder sowie Eltern und Großeltern bei Erbschaften. Die Steuerklasse II umfasst Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner. Alle übrigen Personen wie Lebensgefährten, Freunde oder Nachbarn fallen in Steuerklasse III. Diese Einteilung macht deutlich, warum es so schwierig ist, die Erbschaftssteuer Immobilien umgehen zu wollen, wenn Sie zur Steuerklasse II oder III gehören.

Freibeträge nutzen – Der erste Schritt zur Umgehung der Erbschaftsteuer

Der effektivste Ansatz beginnt mit der konsequenten Ausnutzung der gesetzlichen Freibeträge. Diese Beträge können Sie vollständig steuerfrei erben, ohne dass auch nur ein Cent an das Finanzamt fließt. Erst der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der Besteuerung.

Die folgende Tabelle zeigt die persönlichen Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro I
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder 400.000 Euro I
Enkelkinder (Eltern leben noch) 200.000 Euro I
Eltern und Großeltern bei Erbschaft 100.000 Euro I
Geschwister, Neffen, Nichten 20.000 Euro II
Nicht verwandte Personen 20.000 Euro III

Diese Staffelung verdeutlicht, warum es schwierig ist, als Neffe die Erbschaftssteuer zu umgehen oder als Geschwister die Erbschaftssteuer zu umgehen. Bei einem geerbten Vermögen von 150.000 Euro müsste ein Neffe bereits 130.000 Euro versteuern. Ein Kind hingegen würde denselben Betrag komplett steuerfrei erhalten. Besonders kompliziert wird es, wenn Sie die Erbschaftssteuer umgehen möchten und nicht verwandt sind – hier bleibt nur der minimale Freibetrag von 20.000 Euro.

Sie möchten wissen, welche Freibeträge Sie optimal ausschöpfen können? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Analyse Ihrer Situation.

Zusätzliche Freibeträge: Versorgung, Hausrat und Pflege

Neben den persönlichen Freibeträgen existieren weitere steuerliche Vergünstigungen, die häufig übersehen werden. Durch geschickte Kombination dieser Freibeträge lässt sich die Steuerlast zusätzlich senken.

Der Versorgungsfreibetrag steht Ehepartnern und Kindern zu. Hinterbliebene Ehepartner erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 256.000 Euro. Bei Kindern staffelt sich dieser Betrag nach dem Alter:

Alter des Kindes Versorgungsfreibetrag
Bis 5 Jahre 52.000 Euro
5 bis 10 Jahre 41.000 Euro
10 bis 15 Jahre 30.700 Euro
15 bis 20 Jahre 20.500 Euro
20 bis 27 Jahre 10.300 Euro

Zusätzlich können Erben der Steuerklasse I einen Hausratfreibetrag von 41.000 Euro geltend machen. Dieser umfasst Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und Wäsche. Für andere bewegliche Gegenstände wie Kunstwerke, Sammlungen oder Fahrzeuge gibt es einen weiteren Freibetrag von 12.000 Euro. Erben der Steuerklassen II und III erhalten einen zusammengefassten Freibetrag von 12.000 Euro für Hausrat und bewegliche Gegenstände.

Haben Sie den Erblasser vor seinem Tod unentgeltlich gepflegt, steht Ihnen ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro zu. Dieser gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und kann die Steuerlast spürbar mindern. Die Pflege muss jedoch nachweisbar sein, etwa durch Dokumentation der Pflegetätigkeiten.

Erbschaftssteuer durch Schenkung umgehen – Das Prinzip „Schenken statt Erben“

Wer die Erbschaftssteuer durch Schenkung umgehen will, setzt auf eine der wirkungsvollsten Methoden zur Reduzierung der Steuerlast. Bei diesem Vorgehen übertragen Sie Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten, bevor der Erbfall eintritt. Der entscheidende Vorteil: Die Freibeträge für Schenkungen entsprechen exakt denen der Erbschaftssteuer und können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Ein Großvater kann seinem Enkel also alle zehn Jahre Vermögenswerte im Wert von bis zu 200.000 Euro steuerfrei übertragen. Bei einem Gesamtvermögen von 600.000 Euro wäre somit nach drei Schenkungszyklen das gesamte Vermögen steuerfrei übergegangen. Wer frühzeitig mit der Planung beginnt, kann durch diese Strategie erhebliche Beträge einsparen. Auch wenn Sie die Erbschaftssteuer umgehen wollen bei einem Haus, bietet die Schenkung interessante Möglichkeiten.

Möchten Sie die Erbschaftssteuer umgehen bei Bargeld, funktioniert dieses Prinzip ebenfalls. Durch sukzessive Übertragungen innerhalb der Freibeträge lässt sich die Steuerlast minimieren. Beachten Sie jedoch, dass Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall anteilig auf den Freibetrag angerechnet werden. Eine langfristige Planung ist daher unerlässlich. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater individuell beraten.

Eine Schenkungsstrategie erfordert sorgfältige Planung. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie Ihr Vermögen steuerfrei übertragen können – vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.

Erbschaftssteuer durch Schenkung umgehen

Erbschaftssteuer bei Immobilien umgehen – Besondere Regelungen für Haus und Wohnung

Immobilien stellen im Erbfall oft den größten Vermögenswert dar und führen schnell zur Überschreitung der Freibeträge. Gleichzeitig bietet das Gesetz gerade hier besondere Gestaltungsmöglichkeiten. Haben Sie ein Haus geerbt und möchten die Erbschaftssteuer umgehen, ist der Einzug in die Immobilie die einfachste Lösung. Voraussetzung: Sie müssen dort mindestens zehn Jahre wohnen bleiben.

Diese Steuerbefreiung bei Selbstnutzung gilt für Ehepartner und Kinder des Verstorbenen. Der Einzug muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgen. Die Wohnfläche darf dabei 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Bei größeren Objekten wird nur der anteilige Wert bis zu dieser Grenze befreit. So lässt sich bei einem Haus die Erbschaftssteuer umgehen, ohne komplizierte Gestaltungen vornehmen zu müssen. Auch wer bei einer Immobilie die Erbschaftssteuer umgehen möchte, profitiert von dieser Regelung.

Eine weitere Option ist die Übertragung zu Lebzeiten unter Nießbrauchvorbehalt, um die Erbschaftssteuer bei einem Haus zu umgehen. Der bisherige Eigentümer überträgt das Eigentum, behält aber das lebenslange Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Der Wert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Übertragungswert erheblich – je nach Alter des Schenkers um 30 bis 70 Prozent. Wer so die Erbschaftsteuer umgehen will bei einer Immobilie, kann die Steuerlast deutlich reduzieren. Diese Methode eignet sich besonders, wenn Sie die Erbschaftssteuer bei Immobilien umgehen und gleichzeitig Ihr Wohnrecht sichern möchten.

Sie haben eine Immobilie geerbt oder möchten eine steuergünstig übertragen? Ich berate Sie zu Nießbrauch, Selbstnutzung und weiteren Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Güterstandsschaukel – Steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehepartnern

Eine weniger bekannte, aber äußerst effektive Methode ist die sogenannte Güterstandsschaukel. Dabei wechseln Ehepartner vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und anschließend wieder zurück. Der dabei entstehende Zugewinnausgleich ist vollständig steuerfrei.

Bei diesem Vorgehen wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Hat ein Partner beispielsweise 800.000 Euro mehr Vermögen aufgebaut als der andere, kann er die Hälfte davon – also 400.000 Euro – steuerfrei an den anderen Partner übertragen. Dieser Betrag steht zusätzlich zum regulären Freibetrag von 500.000 Euro zur Verfügung.

Die Güterstandsschaukel erfordert zwei notarielle Beurkundungen und sollte sorgfältig geplant werden. Der Aufwand lohnt sich jedoch besonders bei größeren Vermögen oder wenn ein Partner deutlich mehr Vermögenswerte besitzt. Durch diese Gestaltung lassen sich erhebliche Beträge steuerfrei in die nächste Generation übertragen, ohne die regulären Freibeträge anzutasten.

Änderung der Familienverhältnisse – Steuerklasse verbessern

Der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bestimmt maßgeblich die Höhe der Steuerlast. Eine Änderung der Familienkonstellation kann daher erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Durch eine Eheschließung steigt der Freibetrag von 20.000 Euro für nicht verwandte Personen auf 500.000 Euro für Ehepartner. Dieser Unterschied kann über hunderttausend Euro Steuerersparnis bedeuten.

Auch eine Adoption verändert die steuerliche Situation grundlegend. Adoptivkinder werden leiblichen Kindern gleichgestellt und erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro. Für nahestehende Personen ohne verwandtschaftliche Bindung kann dies eine sinnvolle Option sein. Bedenken Sie jedoch, dass eine Adoption weitreichende rechtliche Konsequenzen hat und nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgen sollte.

Wer als Geschwister die Erbschaftssteuer umgehen möchte, hat es besonders schwer. Da der Gesetzgeber Geschwister nicht als nahe Verwandte einstuft, bleibt deren Freibetrag bei 20.000 Euro. Die Möglichkeit, durch Änderung der Familienverhältnisse die Erbschaftsteuer umgehen zu können, steht Geschwistern daher nicht offen. Sie müssen auf andere Gestaltungen wie Schenkungen oder das Supervermächtnis ausweichen.

Das Supervermächtnis im Berliner Testament

Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren weit verbreitet: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod beider Elternteile. Diese Konstruktion hat jedoch einen steuerlichen Nachteil. Die Freibeträge der Kinder bleiben im ersten Erbfall ungenutzt, während der überlebende Ehepartner möglicherweise hohe Steuern zahlen muss.

Das Supervermächtnis bietet hier eine elegante Lösung. Es ermöglicht dem überlebenden Ehepartner, nach eigenem Ermessen Vermächtnisse an die Kinder auszusprechen und deren Freibeträge damit auszunutzen. So lässt sich vermeiden, dass das gesamte Vermögen zunächst beim Ehepartner konzentriert wird und später erneut versteuert werden muss.

Diese Gestaltung erfordert eine sorgfältige Formulierung im Testament. Beide Ehepartner müssen sich einig sein und die Klausel gemeinsam festlegen. Der Aufwand lohnt sich jedoch, denn durch das Supervermächtnis können Familien erhebliche Steuerbeträge einsparen. Ziehen Sie für die konkrete Ausgestaltung einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen spezialisierten Steuerberater hinzu.

Erbschaftssteuer umgehen nach dem Tod – Welche Optionen bleiben?

Nach Eintritt des Erbfalls sind die Handlungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt. Die meisten steueroptimierten Gestaltungen setzen voraus, dass der Erblasser diese noch zu Lebzeiten in die Wege geleitet hat. Wer die Erbschaftssteuer umgehen möchte nach dem Tod des Erblassers, hat dennoch einige Ansatzpunkte.

Die wichtigste Option für Ehepartner und Kinder ist der bereits erwähnte Einzug in die geerbte Immobilie. Wer innerhalb von sechs Monaten einzieht und mindestens zehn Jahre dort wohnt, kann von der Steuerbefreiung profitieren. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn der Verstorbene selbst nicht mehr in der Immobilie gelebt hat.

Eine weitere Strategie ist die Erbausschlagung zugunsten eines Verwandten mit höherem Freibetrag. Verzichten Sie auf Ihr Erbe, geht dieses an den nächsten Erbberechtigten über. In bestimmten Konstellationen kann dies die Gesamtsteuerlast der Familie senken. Beachten Sie jedoch die kurze Frist von sechs Wochen für eine Erbausschlagung und lassen Sie sich vorab beraten.

Was nicht funktioniert: Verkauf und Wegzug ins Ausland

Manche Erben hoffen, die Erbschaftssteuer umgehen zu können durch Verkauf der geerbten Immobilie. Diese Annahme ist jedoch falsch. Der Verkauf ändert nichts an der bereits entstandenen Steuerpflicht. Im Gegenteil: Erfolgt der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren, kann zusätzlich noch Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen. Die Steuerlast würde sich also verdoppeln statt verringern.

Auch der Wegzug bietet keine kurzfristige Lösung. Wer die Erbschaftssteuer umgehen will im Ausland, wird enttäuscht. Solange eine der beteiligten Personen in Deutschland steuerpflichtig bleibt, kassiert der deutsche Fiskus. Lebt der Erblasser in Deutschland, greift die Steuerpflicht unabhängig vom Wohnsitz der Erben. Selbst bei beidseitigem Auslandsaufenthalt behält Deutschland bis zu fünf Jahre nach der Auswanderung den Steueranspruch.

Bei einem Wegzug in ein Niedrigsteuerland verlängert sich diese Frist gemäß § 4 Außensteuergesetz sogar auf zehn Jahre. Zudem droht in manchen Fällen eine Doppelbesteuerung im In- und Ausland. Wer die Erbschaftssteuer legal umgehen möchte, sollte daher auf die bewährten inländischen Gestaltungsmöglichkeiten setzen und nicht auf vermeintliche Steuerflucht spekulieren.

Erbschaftssteuer umgehen

Stiftungen als Instrument zur Umgehung der Erbschaftssteuer

Für größere Vermögen ab etwa einer Million Euro kann die Gründung einer Stiftung eine interessante Option darstellen. Familienstiftungen ermöglichen es, Vermögenswerte dauerhaft zu bündeln und an nachfolgende Generationen weiterzugeben, ohne dass bei jedem Erbfall erneut Steuern anfallen. Das Vermögen bleibt in der Stiftung und wird dort professionell verwaltet.

Die Erben erhalten keine direkten Vermögensübertragungen, sondern Zuwendungen aus der Stiftung. Diese Konstruktion eignet sich besonders für Immobilienportfolios oder Unternehmensanteile, die langfristig in der Familie verbleiben sollen. Wer die Erbschaftsteuer bei Immobilien umgehen möchte und über mehrere Objekte verfügt, findet hier eine nachhaltige Lösung. Allerdings ist die Gründung und Verwaltung einer Stiftung mit erheblichem Aufwand und laufenden Kosten von mindestens 5.000 bis 10.000 Euro jährlich verbunden.

Gemeinnützige Stiftungen sind von der Steuer vollständig befreit, wenn sie klar definierte gemeinnützige Zwecke verfolgen. Familienstiftungen unterliegen hingegen einer Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt. Diese Variante kommt daher nur für sehr große Vermögen infrage, bei denen die Vorteile die laufenden Kosten überwiegen. Lassen Sie sich vor einer Stiftungsgründung umfassend über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen informieren.

Fazit – Mit frühzeitiger Planung die Erbschaftssteuer legal umgehen

Mit den richtigen Maßnahmen ist es durchaus möglich, die Steuerlast bei einer Erbschaft erheblich zu reduzieren. Die wichtigsten Instrumente sind die konsequente Ausnutzung aller Freibeträge, Schenkungen zu Lebzeiten, die Güterstandsschaukel für Ehepaare und die steueroptimierte Gestaltung bei Immobilien. Entscheidend für den Erfolg ist jedoch der Faktor Zeit: Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie.

Für entferntere Verwandte bleibt die Situation schwierig. Die niedrigen Freibeträge von 20.000 Euro führen schnell zu einer erheblichen Steuerlast. Wer als Neffe die Erbschaftssteuer umgehen will, kann dies nur durch komplexere Konstruktionen wie die Zwischenschaltung von Vorerben oder Schenkungsketten erreichen. Eine individuelle Beratung ist in diesen Fällen unerlässlich.

Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer persönlichen Situation auseinander und entwickeln Sie gemeinsam mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht eine passende Strategie. Die Investition in eine professionelle Beratung zahlt sich angesichts der möglichen Steuerersparnis in aller Regel aus. Handeln Sie jetzt, um Ihren Erben später eine optimierte Vermögensübertragung zu ermöglichen.

Jede Erbschaftssituation ist individuell. Sichern Sie sich jetzt eine persönliche Beratung und entwickeln Sie gemeinsam mit mir die optimale Strategie für Ihre Nachlassplanung. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.