In diesem Beitrag geht es um die Schenkungssteuerpflicht, wenn Deutsche eine Auslandsimmobilie verschenken.
Auslandsimmobilie verschenken – die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht
Relevant wird eine Schenkungssteuerpflicht in Deutschland, wenn Inländer nach § 2 ErbStG eine Auslandsimmobilie verschenken. In § 2 ErbStG wird bei Erb – und Schenkungsfällen zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Unbeschränkte Steuerpflicht liegt danach vor, wenn entweder der Schenker oder der Erwerber als Beschenkter Inländer ist, § 2 I Nr. 1 S. 1 ErbStG.
Auslandsimmobilie verschenken – Wer ist Inländer?
Ob eine Inländereigenschaft vorliegt, richtet sich nach dem Schenkungszeitpunkt. Inländer i.S.d. § 2 I Nr. 1 S. 2 a) ErbStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. D.h., wenn entweder der Schenker oder der Beschenkte in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht vor.
Erweiterter Inländerbegriff
Ferner gelten gem. § 2 I Nr. 1 S. 2 b) ErbStG deutsche Staatsangehörige als Inländer, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen festen Wohnsitz zu haben. Auch, wenn Schenker oder Beschenkter keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (mehr) haben, wird eine unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige innerhalb von 5 Jahren nach dem Wegzug aus Deutschland begründet.
Auslandsimmobilie verschenken – unbeschränkte Schenkungssteuerpflicht
Wenn eine unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 ErbStG vorliegt, wird der gesamte Schenkungsvorgang im Sinne des Welteinkommensprinzips in Deutschland steuerpflichtig. Wenn mit dem Staat, in dem die Auslandsimmobilie ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, wird die Schenkung womöglich (in seltenen Ausnahmefällen) freigestellt oder die ausländische Schenkungssteuer angerechnet. Ansonsten gilt die Anrechnungsmethode des § 21 ErbStG
Auslandsimmobilie verschenken – die Bewertung
Für die schenkungssteuerliche Bewertung von Auslandsvermögen gilt § 31 BewG, d.h. es findet das Bewertungsgesetz Anwendung. Die Bewertung der Auslandsimmobilie findet daher entsprechend einer inländischen Immobilie Anwendung.
Alle Beiträge der Kategorie „Internationales Steuerrecht“
Internationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht Internationales Steuerrecht hat in den letzten Jahren durch die Globalisierung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Internationale Bezugspunkte gibt es viele. Das internationale Steuerrecht Weiterlesen [...]
Internationale Steuerplanung
In einer globalisierten Wirtschaft gewinnt die internationale Steuerplanung zunehmend an Bedeutung – für multinational agierende Konzerne ebenso wie für mittelständische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten, aber auch für Arbeitnehmer mit international ausgerichteten Tätigkeiten. Die zunehmende Weiterlesen [...]
Betriebsstätte im Ausland
Wenn ein Unternehmen international tätig ist, stellt sich schnell die Frage: Wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland – und was bedeutet das steuerlich? Dieser Beitrag liefert einen verständlichen Überblick für Unternehmer, die grenzüberschreitend aktiv Weiterlesen [...]
Hinterlasse einen Kommentar