Erweitert beschränkte Steuerpflicht
Wer seinen Wohnsitz aus Deutschland in ein niedrigbesteuerndes Land verlegt, beendet unter Umständen seine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Dennoch kann Deutschland weiterhin Einkünfte besteuern, die über die gewöhnlichen inländischen Einkünfte nach § 49 EStG hinausgehen. Diese sogenannte erweitert beschränkte Steuerpflicht ist in § 2 AStG geregelt. Sie betrifft insbesondere deutsche Staatsangehörige, die vor ihrem Wegzug längere Zeit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland unterhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die erweitert beschränkte Steuerpflicht bis zum Ablauf Weiterlesen [...]