Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Dieser Beitrag beleuchtet die Beihilfe zur Steuerhinterziehung, bzw. Teilnahme zur Steuerhinterziehung. Die Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, es gibt jedoch die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige: Wer macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar? Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt (§ 370 I Nr. 1 AO, durch Unterlassen § 370 I Nr. 2 AO, § 370 IV S. 1 AO). Was ist die Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Weiterlesen [...]