Betriebsverlegung ins Ausland
Dieser Beitrag beleuchtet die steuerlichen Auswirkungen einer Betriebsverlegung ins Ausland. Die Betriebsverlegung ins Ausland kann unter Umständen zu einer Entstrickung führen und nicht unerhebliche Steuerlasten auslösen. Entstrickung nach § 16 IIIa EStG §16 IIIa EStG löst eine Betriebsaufgabe aus, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter des Betriebs/Teilbetriebs ausgeschlossen oder beschränkt wird. Was ist eine Betriebsverlegung ins Ausland, die zu einer Entstrickung führt? Wenn der Wohnsitz ins Ausland Weiterlesen [...]