Zuordnung Unternehmensvermögen
Dieser Beitrag behandelt die Zuordnung Unternehmensvermögen bei ausschließlich unternehmerisch genutzten Gegenständen und das Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Gegenständen. Dabei ist entscheidend, dass die Zuordnung Unternehmensvermögen für den Vorsteuerabzug maßgeblich ist, da ein Vorsteuerabzug nur dann in Betracht kommt, wenn eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt. Auch eine spätere Nutzungsänderung hat bei einer getroffenen Zuordnungsentscheidung Auswirkungen, da dann die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG möglich ist. Das Zuordnungswahlrecht Sofern ein Gegenstand ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet, so besteht kein Zuordnungswahlrecht. Weiterlesen [...]