Besteuerung von Optionsscheinen
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zur Besteuerung von Optionsscheinen und gibt Lösungsvorschläge, um die steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 VI S. 5 EStG zu umgehen. Verlustverrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen Der Ausgleich von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten ist ausgeschlossen, § 20 VI EStG. Die gilt nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 32d II EStG erfüllt sind. Verluste aus anderen Einkunftsarten können dagegen mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Besteuerung von Optionsscheinen – Weiterlesen [...]