Gewerblicher Grundstückshandel
Wer mehrere Immobilien innerhalb eines überschaubaren Zeitraums veräußert, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen gewerblichen Grundstückshandel begründen. Dies hat erhebliche steuerliche Folgen, da die Veräußerungsgewinne dann nicht mehr der privaten Vermögensverwaltung, sondern den gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG zuzurechnen sind. Ein gewerblicher Grundstückshandel steht dabei immer im Spannungsverhältnis zu einem potenziellen steuerfreien Verkauf privater Immobilien. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der sogenannten Drei-Objekt-Grenze zu. Werden innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung beziehungsweise Errichtung und Veräußerung mehr als drei Weiterlesen [...]