Selbstanzeige ausländische Kapitalerträge
Der Beitrag "Selbstanzeige ausländische Kapitalerträge" beleuchtet die Ausgestaltung der Selbstanzeige bei nichterklärten ausländischen Kapitalerträgen. Dabei muss die Selbstanzeige die Voraussetzungen des § 371 AO erfüllen, damit diese strafbefreiende Wirkung hat. Die Selbstanzeige ausländischer Kapitalerträge hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, da die Vernetzung der Finanzbehörden sich deutlich verbessert hat. Selbstanzeige ausländische Kapitalerträge – Steuerhinterziehung? Eine Selbstanzeige nach § 371 AO wegen ausländischer Kapitalerträge ist nur dann erforderlich, wenn überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegt. Eine vollendete Steuerhinterziehung Weiterlesen [...]