Steuererklärung berichtigen nach § 153 AO
Wer nachträglich feststellt, dass eine bereits abgegebene Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig ist, muss unter bestimmten Voraussetzungen das Finanzamt informieren und die Angaben berichtigen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 153 der Abgabenordnung (AO). Die Vorschrift regelt die Pflicht zur Anzeige und Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Steuererklärungen. Wie Steuerpflichtige die Steuererklärung berichtigen, ist Gegenstand dieses Beitrags. Eine solche Nacherklärung kann beispielsweise erforderlich werden, wenn Einnahmen versehentlich nicht angegeben, Betriebsausgaben zu hoch angesetzt oder steuerlich erhebliche Sachverhalte unvollständig erklärt wurden. Entscheidend Weiterlesen [...]