Selbstanzeige ausländische Kapitalerträge
Wurden ausländische Kapitalerträge in der deutschen Einkommensteuererklärung nicht angegeben, kann eine Berichtigung der Steuererklärung oder – bei einer vorsätzlichen Steuerverkürzung – eine strafbefreiende Selbstanzeige erforderlich sein. Betroffen sind insbesondere nicht erklärte Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge aus ausländischen Bank- und Depotkonten. Aufgrund des internationalen Informationsaustauschs erhält die deutsche Finanzverwaltung zunehmend Informationen über ausländische Konten und Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger. Ob eine einfache Nacherklärung ausreicht oder eine Selbstanzeige nach § 371 AO erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob die Kapitalerträge Weiterlesen [...]