Steuerberater für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Marian Schildhorn

Die Übertragung von Vermögen auf nachfolgende Generationen erfordert fundierte steuerliche Expertise. Als Steuerberater für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterstütze ich Privatpersonen und Unternehmer bei allen Fragen rund um die steueroptimierte Vermögensnachfolge. Mit über 12 Jahren Erfahrung im Steuerrecht und der Qualifikation als Fachberater Erbschaftsteuer biete ich Ihnen rechtssichere Lösungen für komplexe Sachverhalte.

Als Erbschaftssteuer Steuerberater analysiere ich Ihre individuelle Vermögenssituation und entwickle maßgeschneiderte Konzepte zur Reduzierung der Steuerlast. Dabei berücksichtige ich sämtliche Freibeträge nach § 16 ErbStG sowie Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und Immobilien. Die Steuerberater Erbschaftsteuer Kosten für eine professionelle Beratung amortisieren sich in den meisten Fällen durch die erzielten Steuerersparnisse deutlich.

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Erbschaftssteuer Beratung zur optimalen Vermögensübertragung

Eine frühzeitige Erbschaftssteuer Beratung ermöglicht es, Vermögenswerte über mehrere Jahre hinweg steueroptimiert zu übertragen. Die Freibeträge bei Schenkungen können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Ein Ehepartner kann somit bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder jeweils 400.000 Euro und Enkelkinder 200.000 Euro pro Zehnjahresperiode.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Freibeträge und Steuersätze nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz:

Personenkreis Freibetrag Steuerklasse Steuersatz
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner 500.000 € I 7 bis 30%
Kinder, Stiefkinder 400.000 € I 7 bis 30%
Enkelkinder 200.000 € I 7 bis 30%
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 € I 7 bis 30%
Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 € II 15 bis 43%
Nicht verwandte Personen 20.000 € III 30 bis 50%

Die Beratung Erbschaftssteuer durch einen spezialisierten Steuerberater Erbschaft Schenkung berücksichtigt diese Staffelung und plant Übertragungen so, dass Freibeträge optimal ausgeschöpft werden. Durch die strategische Verteilung von Schenkungen über mehrere Zeiträume lassen sich auch große Vermögen steuergünstig auf die nächste Generation übertragen.

Steuerberater Erbschaftsteuer für rechtssichere Gestaltungen beauftragen

Die Beauftragung eines qualifizierten Steuerberater Erbschaftsteuer gewährleistet, dass alle Gestaltungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ich erstelle Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung und prüfe sämtliche Steuerbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit.

Durch meine Tätigkeit als Referent im internationalen Steuerrecht und die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss der Steuerberaterprüfung verfüge ich über aktuelles Fachwissen zu allen relevanten Rechtsänderungen. Als Steuerberater für Erbschaftssteuer begleite ich Sie bei Einspruchsverfahren gegen fehlerhafte Steuerbescheide und vertrete Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden. Die Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Lamadé ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung, wenn neben steuerlichen auch erbrechtliche Fragen zu klären sind.

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Beratung Erbschaftssteuer bei Immobilien und Betriebsvermögen

Die Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen stellt einen zentralen Aspekt der Beratung Erbschaftssteuer dar. Seit der Anpassung des Bewertungsrechts werden Immobilien mit ihrem aktuellen Verkehrswert angesetzt, was zu erheblichen Steuerbelastungen führen kann. Als Steuerberater für Erbschaft prüfe ich, ob Verschonungsabschläge für vermietete Wohngebäude nach § 13c ErbStG in Höhe von 10% anwendbar sind.

Für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gelten besondere Begünstigungen nach §§ 13a und 13b ErbStG. Diese Regelungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Verschonung von bis zu 85% oder sogar 100% des begünstigten Vermögens. Als Fachberater Erbschaftsteuer analysiere ich, ob Ihr Unternehmen die Lohnsummenregelung erfüllt und welche Behaltensfristen zu beachten sind. Eine fehlerhafte Gestaltung kann zum rückwirkenden Wegfall der Begünstigung führen, weshalb die Einbindung eines spezialisierten Steuerberater Erbschaft zwingend erforderlich ist.

Steuerberater für Erbschaft bei vorweggenommener Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge bietet zahlreiche Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung. Als Steuerberater für Erbschaft entwickle ich gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das Ihre persönlichen Wünsche zur Vermögensverteilung mit den steuerlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringt. Nießbrauchsregelungen und Wohnrechte können dabei helfen, Vermögenswerte zu übertragen und gleichzeitig die eigene Versorgung sicherzustellen.

Gestaltungsinstrument Steuerliche Wirkung Anwendungsbereich
Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt Minderung des steuerpflichtigen Werts Immobilien, Kapitalvermögen
Kettenschenkung Mehrfache Nutzung von Freibeträgen Große Vermögen, mehrere Generationen
Familienheim-Übertragung Vollständige Steuerbefreiung Selbstgenutzte Wohnimmobilien
Güterstandsschaukel Erhöhung der Freibeträge Ehegatten mit großem Vermögen

Als Steuerberater Erbschaft Schenkung berechne ich für jede Variante die konkrete Steuerersparnis und berücksichtige dabei auch ertragsteuerliche Auswirkungen. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind zusätzlich gesellschaftsrechtliche Aspekte zu beachten. Die Erbschaftssteuer Beratung umfasst daher auch die Abstimmung mit Gesellschaftsverträgen und die Prüfung von Übernahmeklauseln.

Als Autor in der Fachpublikation zur Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge von Prof. Dr. Hans Ott bringe ich fundierte wissenschaftliche Expertise in die praktische Beratung ein. Meine langjährige Erfahrung aus über 137 betreuten Auslandsmandaten qualifiziert mich zudem für grenzüberschreitende Erbschaftsfälle, bei denen Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Steuervorschriften zu berücksichtigen sind.

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