Der nachfolgende Beitrag “ Steuerhinterziehung Selbstanzeige “ gibt einen Überblick über die Tatbestände der Steuerhinterziehung und beleuchtet die Selbstanzeige und den Rücktritt vom Versuch, um Straffreiheit zu erlangen.

Eine Selbstanzeige ist ein komplexes und sensibles Verfahren, das höchste Sorgfalt und Fachwissen erfordert. Ein Fehler kann die strafbefreiende Wirkung gefährden und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Als spezialisierter Steuerberater für Selbstanzeigen begleite ich Sie sicher durch den gesamten Prozess.

Video begleitend zum Beitrag:

Steuerhinterziehung Selbstanzeige – Wann liegt Steuerhinterziehung vor und wie erlangt man Straffreiheit durch Selbstanzeige?

hier Muster für eine Selbstanzeige.

Grundlagen der Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung kann entweder durch vorsätzliche unrichtige und unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt begangen werden, die zu einer Verkürzung von Steuern führen (§ 370 I Nr. 1 AO) oder durch das pflichtwidrige in Unkenntnislassen der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen (§ 370 I Nr. 2 AO). Die Steuerhinterziehung ist strafbar, ebenfalls sogar der Versuch der Steuerhinterziehung, § 370 II AO.

Straffreiheit erlangt der Täter nur, wenn eine wirksame Selbstanzeige abgegeben wird. Diese Selbstanzeige muss dem Vollständigkeitsgebot genügen und alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen, mindestens jedoch die Steuerstraftaten der letzten zehn Kalenderjahre. Nur einzelne Steuerhinterziehungen in die Selbstanzeige aufzunehmen, führt nicht zur Straffreiheit.

Wichtige Einschränkungen seit 2015

Seit dem 01.01.2015 gelten verschärfte Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige:

25.000-Euro-Grenze: Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro pro Tat bleibt die Straffreiheit nur erhalten, wenn zusätzlich zur Steuernachzahlung ein Zuschlag entrichtet wird:

  • 10 % bei Beträgen über 25.000 Euro
  • 15 % bei Beträgen über 100.000 Euro
  • 20 % bei Beträgen über 1 Million Euro

Zehn-Jahres-Zeitraum: Die Selbstanzeige muss sich auf alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart beziehen, mindestens jedoch auf die letzten zehn Kalenderjahre.

Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO: Die strafbefreiende Wirkung entfällt insbesondere, wenn bereits eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder ein Amtsträger zur Prüfung erschienen ist.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung bei einer Erbschaft oder Schenkung vor?

Eine Steuerhinterziehung kann bei einer Schenkung oder Erbschaft auf zwei verschiedenen Ebenen begangen werden. Auf der ersten Ebene besteht eine Anzeigepflicht gem. §§ 30 I, II, 33 und 34 ErbStG. Auf der zweiten Ebene ergibt sich nach Anforderung gem. § 31 ErbStG eine Erklärungspflicht. Auf beiden Ebenen kann eine Selbstanzeige abgegeben werden, um Straffreiheit zu erlangen.

Verspätete Abgabe einer Steuererklärung

Eine versuchte Steuerhinterziehung liegt bereits dann vor, wenn eine gesetzliche Steuererklärungspflicht verletzt wird. Die Abgabefristen sind:

  • Mit steuerlichem Berater: Ende Februar des übernächsten Jahres
  • Ohne steuerlichen Berater: 31. Juli des Folgejahres

Die Steuerhinterziehung ist nach Ablauf dieser Fristen zunächst nur im Versuchsstadium. Eine Vollendung dieser – bislang nur im Versuchsstadium befindlichen Steuerhinterziehung – tritt erst mit Abschluss der allgemeinen Veranlagungsarbeiten ein. Der Abschluss der Veranlagungsarbeiten ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Nach der 95-Prozent-Regelung ist dieser Zeitpunkt in der Regel erreicht, wenn 95 Prozent der Veranlagungsarbeiten abgeschlossen sind, dies ist typischerweise im November des übernächsten Jahres der Fall. Um Straffreiheit zu erlangen, stehen bis zu diesem Zeitpunkt sowohl die Selbstanzeige als auch der Rücktritt vom Versuch zur Verfügung.

Beispiel:

Der steuerlich beratende Steuerpflichtige begeht ab 01.03.2026 für das Jahr 2024 eine versuchte Steuerhinterziehung. Sofern kein Schätzungsbescheid ergeht oder dieser die Steuer zu niedrig festsetzt, wird eine Steuerhinterziehung erst ab November/Dezember 2026 vollendet.

Wie erlange ich Straffreiheit, wenn eine Steuerhinterziehung durch verspätete Abgabe der Steuererklärung begangen wurde?

Mit Abgabe der Steuererklärung liegt ein Rücktritt vom Versuch nach § 24 I S. 1 StGB vor. Einer gesonderten Selbstanzeige bedarf es dafür nicht. Dann tritt Straffreiheit ein. Dies gilt jedoch nur, wenn sich die Steuerhinterziehung noch im Versuchsstadium befindet. Wenn die Steuerhinterziehung vollendet ist, steht nur noch die Selbstanzeige zur Verfügung. Grundsätzlich stehen jedoch Selbstanzeige und Rücktritt vom Versuch selbständig nebeneinander.

Steuerhinterziehung Selbstanzeige – wann abgeben?

Eine Selbstanzeige muss grundsätzlich nicht abgegeben werden, da der Täter sich nicht selbst belasten muss. Um Straffreiheit bei einer oder mehreren Steuerhinterziehungen zu erlangen, ist diese jedoch unabdingbare Voraussetzung.

Wichtig: Aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen und der schwerwiegenden Folgen fehlerhafter Selbstanzeigen ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steuerberaters oder Fachanwalts für Steuerrecht dringend zu empfehlen. Fehler bei der Selbstanzeige können die strafbefreiende Wirkung vollständig zunichtemachen, nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.

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