Der Beitrag „Auswandern Steuern“ beleuchtet die Gefahren und Risiken bei der Besteuerung, wenn ein Wegzug aus Deutschland erfolgt. Das Auswandern kann nur dann steuerrechtssicher erfolgen, wenn verschiedene Voraussetzungen vorliegen.
Video begleitend zum Beitrag :
Auswandern Steuern – Unbeschränkte Steuerpflichte vermeiden
Das Auswandern führt nur dann zu einem Wegfall einer Steuerbelastung in Deutschland, wenn keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr besteht.
Auswandern Steuern durch unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet?
Auswandern führt nur dann zu einem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn in Deutschland weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht.
Auswandern Steuern – Was ist der Wohnsitz im deutschen Steuersystem?
Beim Wohnsitz muss eine Wohnung als fester Lebensmittelpunkt unterhalten werden. Beim Auswandern erlischt der steuerliche Wohnsitz mit dessen Aufgabe, wenn über keine Wohnung mehr verfügt werden kann. Die Abmeldung aus Deutschland hat jedoch keine Auswirkungen auf den steuerlichen Wohnsitz. Um einen steuerlichen Wohnsitz aufzugeben, muss daher beim Auswandern folgendes beachtet werden:
- Kein Mietvertrag über eine Wohnung mehr
- Keine Wohnung/Haus im Eigentum, wenn es nicht vollständig vermietet wird
- Keine Ferienwohnung/Zweitwohnsitz
- Kein Vorhalten eines Kinderzimmers bei den Eltern, das frei und regelmäßig genutzt wird
Was ist der gewöhnliche Aufenthalt im deutschen Steuersystem?
Beim gewöhnlichen Aufenthalt muss nicht einmal ein gleichbleibender Aufenthaltsort bestehen. Das Auswandern führt dann nicht zu einem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn ein Aufenthalt in Deutschland an mehr als 183 – Tagen im Kalenderjahr erfolgt. Dabei ist wichtig, eine entsprechende Dokumentation zu führen. Es darf beim Auswandern auch nicht lediglich um eine Unterbrechung des Aufenthalts in Deutschland handeln. Das Auswandern darf nicht vorübergehend sein, indem in regelmäßigen Abständen nach Deutschland zurückgekehrt wird. Ein Inlandsaufenthalt von 4 Monaten, ein Auslandsaufenthalt von 2,5 Monaten und dann wieder ein Inlandsaufenthalt ist nach der Rechtsprechung ein gewöhnlicher Aufenthalt:
- Es sollte vermieden werden, in Deutschland länger als 6 – 8 Wochen zu verbleiben
- Eine ausreichende Dokumentation schützt erheblich
Vorsicht ist geboten, wenn das Auswandern zu einem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht führt und weitere wesentliche Interessen im Inland begründet werden (erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG):
Was sind wesentliche wirtschaftliche Interessen?
- Einzelunternehmer
- Mitunternehmer
- zu mehr als 25 % Kommanditist
- mehr als 30 % sämtlicher Einkünfte oder mehr als 62.000 EUR werden in Deutschland erzielt
- inländisches Vermögen übersteigt zu mehr als 30 % das Gesamtvermögen oder 154.000 EUR
Was sind die Folgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht beim Auswandern?
Die erweiterten Inlandseinkünfte werden über einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Auswandern besteuert. Zu den erweiterten Inlandseinkünften werden auch die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte dazugerechnet. Großer Nachteil der erweiterten beschränkten Steuerpflicht beim Auswandern ist, dass sich alle Einkünfte (auch ausländische) den Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt erhöhen.
Auswandern Steuern – Was sind die erweiterten Inlandseinkünfte?
Negativabgrenzung
- Keine Einkünfte, die ohnehin nach § 49 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen
- Keine Einkünfte nach § 34d EStG
Beispiel für erweiterte Inlandseinkünfte:
z.B. bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne beim Auswandern!
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Danke für Ihre wertvollen Tipps. Wie sieht die Situation bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit aus?
…wenn die Tätigkeit aufgegeben wird, keine weiteren Konsequenzen. Wird die Tätigkeit aufrecht erhalten nach dem Wegzug, werden diese Einkünfte in der Regel (DBA prüfen) als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erfasst (evtl. mit Lohnsteuereinbehalt). Also es kommt ganz darauf an :=)
Hallo. Wie verhält es sich bei einem Aktiendepot, das bei einer deutschen Bank liegt. Für die Bank ist die Wohnsitzverlegung ins Ausland kein Problem. Was passiert aber steuerlich? Und nein, der Aktienanteil an einem einzelnen Unternehmen übersteigt nicht 1%, was nach meiner bisherigen Recherche ein kritischer Wert wäre.
Hallo Philipp,
bei Aktien unter 1 % gibt es keine Wegzugsbesteuerung, sodass nur Anteile von größer/gleich 1 % der Wegzugsbesteuerung unterliegen.
Hallo zusammen,
Bedeutet die 1%-Grenze bei der Aktien-Wegzugsbesteuerung, dass die Summer oder der Ueitwert des Investments keine Rolle spielt ?
Lieber Micha,
im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG gibt es keine Wegzugsbesteuerung. Werden Aktien gehalten (unter 1%) spielt damit der Kurswert keine Rolle für die Besteuerung!
VG Marian Schildhorn
Hallo, mein Bruder und ich wollen beide nach Dubai auswandern. Uns gehören jeweils beide 12,5% vom Elternhaus. Wir müssen diese Anteile zuvor abtreten ansonsten sind wir weiterhin bedingt steuerpflichtig in DE?
Danke vorab !
Lieber Moritz,
wenn Sie weiterhin in Deutschland einen Wohnsitz haben in dem Elternhaus, dann ja. Wenn das Elternhaus vermietet wird, Sie aber keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie beschränkt Steuerpflichtig!
Ihr Marian Schildhorn
Hallo,
Was fällt alles unter:
„ inländisches Vermögen übersteigt zu mehr als 30 % das Gesamtvermögen oder 154.000 EUR“
Sind damit auch Immobilien gemeint? Zum Beispiel, wenn man 3 Wohnungen vermietet. Und man im Ausland davon leben möchte….
Unter Anbetracht der Abmeldung, würde man dass unter die erweiterte fallen?
Hallo,
wenn Sie Immobilien in Deutschland vermieten und nur im Ausland einen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie bereits beschränkt steuerpflichtig. Auf § 2 AStG kommt es dann (zunächst) nicht mehr an.
Ihr Marian Schildhorn
Wenn ich im Okt. nach Österreich auswandere und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe, bei welchem Finanzamt muss ich dann die Steuererklärung abgeben? Ich beziehe bis Sept. Arbeitslohn in Deutschland. Ab Okt. beziehe ich Arbeitslohn in Österreich. Bin ich dann in Deutschland beschränkt steuerpflichtig oder weil ich mehr als 183 Tage in Deutschland gewohnt habe unbeschränkt steuerpflichtig und das österreichische Einkommen wird angerechnet? Welche Formulare muss ich ausfüllen?
Liebe Christa, du musst eine Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige abgeben. Bitte verwende dafür die Vordrucke via Elster. In der Regel unterliegen deine Einkünfte ab dem Wegzug aus Deutschland nicht mehr der deutschen Steuerpflicht. Dennoch wird sich dein progressiver Steuersatz erhöhen (sog. Progressionsvorbehalt). Ob Steuern angerechnet werden, oder diese freigestellt sind, hängt jedoch zu sehr von der Art der Einkünfte. Der Steuererklärung ist neben allem weiteren Relevanten zumindest noch die Anlage WA beizufügen.
Viele Grüße
Marian Schildhorn
Mein Mann hat einen Job in Dubai angeboten bekommen und würde mich und die kinder mitnehmen. Unser Haus würden wir vermieten und uns abmelden. Entstehen hier Probleme? Mieteinnahmen müssen wir versteuern aber sonst? Würde ein befristeter mietvertrag zur uneingeschränkter Steuerpflicht führen bzgl. Rückkehrabsicht? Wir würden gern auf 3 oder 4 Jahre befristen um uns die Mieter auch erst einmal anzuschauen. Lg
Liebe Sandra, aus deinen Angaben folgt die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht. Wenn der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt für mehr als 1 Jahr ohne konkrete Rückkehrabsicht aufgegeben wird, endet auch die unbeschränkte Steuerpflicht. Mit euren Mieterträgen seid ihr jedoch noch beschränkt steuerpflichtig. Wenn der Mietvertrag auf 3 oder 4 Jahre befristet ist, um sich „die Mieter anzuschauen“ sehe ich darin kein Problem.
Guten Tag, ich habe im Februar 2020 mein Geschäft in Deutschland aufgegeben und bin ab Mai 2020 im Ausland selbständig und zahle meine Steuern hier. Ich habe auch meinen Wohnsitz seit Mai hier. Wie verhält sich das steuerlich. Unterliege ich ab Mai noch der deutschen Steuerpflicht und muss ich Deutschland mein Einkommen ab Mai 2020 mitteilen? Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Jana, zumindest für 2020 musst du noch eine Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige abgeben. Auch musst du die ausländischen Einkünfte ermitteln, da diese in den Progressionsvorbehalt fallen. Zumindest ab 2021 besteht jedoch keine unbeschränkte Steuerpflicht, d.h. grs. ist auch – ohne inländischen Anknüpfungspunkt deiner Einkünfte – auch nichts in Deutschland zu versteuern.
VG Marian Schildhorn
Herzlichen Dank!
Lieber Herr Schildhorn,
meine Frau und ich planen eine Auswanderung nach Georgien. Kann meine Frau ihre freiberufliche Tätigkeit unterbrechen und unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, damit sie in den nächsten Jahren die betrieblichen Wirtschaftsgüter nach und nach veräußern kann? Der Mietvertrag für die Betriebsräume wird gekündigt, die Wirtschaftsgüter werden teilweise an den Nachmieter veräußert und teilweise bei Verwandten eingelagert, Geschäftswagen wird abgemeldet und verbleibt in Deutschland.
Ich sollte allerdings nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig sein (Stichwort: Kryptotraiding und Kryptostaking).
Würde mich über Ihre Einschätzung sehr freuen.
Herzliche Grüße
Alexander U
Lieber Alexander,
grundsätzlich knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. In manchen Fällen ist eine fiktive Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht möglich. Dass eine Auswanderung zur Beendigung dieser unbeschränkten Steuerpflicht führt, halte ich für vorzugswürdig. Eine kurzfristige Rückkehrabsicht kann dies aber potenziell widerlegen.
Ich hoffe, Ihnen zumindest in Teilen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Marian Schildhorn
Hallo,
ich lebe seit 10 Jahren in den USA, habe da einen Job und alles und ausser Aktien und Krypto in Deutschland habe ich keine anderen Einkuenfte. Ich nehme an ich bin damit beschraenkt Steuerpflichtig und habe auch keine Steuererklaerung gemacht. Wie fange ich jetzt wieder eine Steuererklaerung an, um Kryptowaerhungen welches ich innerhalb eines Jahres verkaufte anzugeben?
Hallo Tom,
es stellt sich zunächst mal die Frage, weshalb Sie beschränkt steuerpflichtig sind, wenn Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufnenthalt in Deutschland haben. Bei den Aktien könnte dies sein, jedoch sollten Sie bei den Kryptoeinkünften prüfen, ob diese überhaupt der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG scheidet aus meiner Sicht aus, da es sich um kein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht handelt. Bei den Kryptoeinkünften sollten Sie erstmal die deutsche Steuerpflicht prüfen (Staking, Lending etc.).
Freundliche Grüße
Marian Schildhorn
Hallo,
Ich ziehe zum meinem Lebenspartner in die Schweiz. Bis anhin habe ich die Hälfte meines Einkommens bereits in der Schweiz verdient (CH-Quellenbesteuert). Diese Beschäftigung werde ich nach dem Umzug beibehalten. Meine weiteren Einkünfte habe ich aus diversen Tätigkeiten (Lohnsteuerkarte) in Deutschland. Auch diese werde ich nach dem Umzug weiterhin ausüben. Gemäss meinem Finanzamt (Konstanz) muss ich im Jahr des Umzugs sowie in den 5 darauf folgenden Jahren meine Einkünfte weiterhin in Deutschland versteuern. Stimmt das und wenn ja auf welche Einkünfte? Macht es steuerlich mehr Sinn, noch im 2021 den Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen oder ist es besser dies per 1.1.22 zu tun?
Herzlichen Dank, Alena Ledig
Liebe Alena,
das Finanzamt hat mit der Aussage grundsätzlich Recht, da Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz-Deutschland eine solche „erweitert beschränkte Steuerpflicht“ zulässt. Nicht einzigartig, aber dennoch selten. Dennoch müssen die Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz erfüllt sein (keine Staatsangehörigkeit der Schweiz etc.). Für 5 Jahre können dann alle deutschen Einkunftsquellen und die in Deutschland belegenen Vermögenswerte besteuert werden. Du solltest daher unbedingt die einzelnen Einkunftsquellen untersuchen. Auch spielt Art. 4 Abs. 3 DBA Schweiz eine Rolle, der unabhängig vom Ansässigkeitsstaat Schweiz für gewisse Einkunftsquellen nicht die Freistellung, sondern die Anrechnung vorsieht. Ob es steuerlich eher Sinn macht unterjährig umzuziehen, hängt ganz davon ab, welche Einkünfte nach dem Wegzug erzielt werden. Wenn hohe Einkünfte nach dem Wegzug erzielt werden, die nicht aus deutscher Quelle stammen, ggf. schon; dies ist aber nicht pauschal beantwortbar, dafür solltest du einen Steuerbevollmächtigten/Steuerberater befragen, der deine individuelle Situation durchleuchtet.
Grüße aus Heidelberg von Marian Schildhorn
Hallo,
Ich plane aktuell nach Bulgarien auszuwandern (geplantes Datum Ende März). Ich bin momentan noch als Freelancer in DE tätig. Ich würde gerne wissen, ab wann ich das Finanzamt hiervon unterrichten muss insbesondere mit Hinblick auf Fristen wie Umsatzsteuervoranmeldung 10.3.?
Vielen Dank
Maria
Hi Maria,
ja, du musst dem Finanzamt Bescheid geben und das Ende deiner freiberuflichen Tätigkeit anzeigen.
Viele Grüße nach Bulgarien von Marian Schildhorn
Lieber Herr Schildhorn,
ich möchte meine freiwillige Steuererklärung für 2017 nachholen. In 2017 war ich Masterstudent und habe innerhalb dieses Studiums ein Auslandspraktikum (Pflichtpraktikum) in Frankreich absolviert. Für das ganze Jahr 2017 war ich mit meinem Hauptwohnsitz in DE gemeldet. Eigentlich wollte ich meine Steuererklärung online über Elster abgeben. Leider ist mein Zertifikat abgelaufen und da ich mich derzeit in der Schweiz aufhalte und keinen Wohnsitz in DE habe, kann ich dieses Zertifikat online nicht mehr aktualisieren. Ich wollte sie jetzt über ein Online Tool abgeben. Allerdings wird hier nach der zuständigen Behörde gefragt. Wäre das in meinem Fall die Behörde, die zuletzt für mich zuständig war?
Vielen herzlichen Dank vorab & beste Grüße
Franziska
Hallo Franziska.
du solltest die Steuererklärung weiterhin bei deinem Wohnsitzfinanzamt abgeben!
Beste Grüße von Marian Schildhorn
Hallo, wir planen Ende Januar nach Uruguay auszuwandern. Wie wickelt man steuergünstig die GmbH mit Grundstück als Vermögenswert zurück? Verkauf des Grundstücks, Abmeldung der GmbH…
Lieber Anton,
das kommt ganz darauf an. Jedenfalls werden grundsätzlich in Summe ähnliche steuerliche Konsequenzen ausgelöst (Besteuerung Veräußerungsgewinn und Liquidationsgewinn, ggf. § 12 Abs. 3 KStG). Welche und ob es eine steuergünstige Möglichkeit gibt, kann ich anhand der gegebenen Informationen leider nicht beantworten…
Hallo Hr. Schildhorn,
meine Familie und ich ziehen in Betracht, nach Amerika auszuwandern und hier alle Zelte abzubrechen. Nun haben wir hier uns in den Jahren einiges Angeschafft, wie Immobilie, Aktien ect. sodass wir ein Barvermögen angesammelt haben und diesen mitnehmen wollen. Nun werden wir alles im Vorfeld veräußern, sodass eine hübsche Summe zusammenkommen wird und da stellt sich mir die Frage, ob wir beim Auswandern wie auch bei der Einwanderung, Steuern bezahlen müssen? Danke und Gruß Matthias
Hallo Herr Juhnke,
das Auswandern an sich (also die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht) führt nur dann zu einer fiktiven Besteuerung, wenn das Gesetz das ausdrücklich bestimmt. Das Gesetz bestimmt zumindest keine Wegzugsbesteuerung von Streubesitzaktien im Privatvermögen oder Immobilien im Privatvermögen.
Beste Grüße Marian Schildhorn
Hallo,
ich möchte nach England auswandern und besitze als privat Person mehrere Immobilien in Deutschland welche vermietet sind und ich damit ca. 100.000 € einnahmen generiere, der Wert der Immobilien liegt bei ca. 2,% Mio. €
Habe ich eine Wegzugsbesteuerung, mit der Aufdeckung der stillen Reserven?
Welche Steuer erwartet mich?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Hallo Christian,
bei Immobilien im Privatbesitz gibt es keine fiktive Besteuerung, wenn man aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet.
Beste Grüße Marian Schildhorn
Hallo ich habe einmal gelesen das man erst 183 Tage nach dem Umzug nicht mehr Steuerflichtig in Deutschland ist. Ist das so richtig?
Hallo Maila,
die Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten. Es gibt mehrere Anknüpfungspunkte im deutschen Steuerrecht:
– die zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht
– der gewöhnliche Aufenthalt
– der Wohnsitz
Wenn der gewöhnliche Aufenthalt endet (und auch kein Wohnsitz besteht), dann fällt in der Regel auch die unbeschränkte Steuerpflicht weg. Es gibt jedoch noch die (erweitert) beschränkte Steuerpflicht und die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht. Dies ist bei einem Wegzug alles im Auge zu behalten.
Hallo,
kann ich als Privatperson auswandern um Steuern auf Krypto zu sparen und trotzdem an einer deutschen Uni (online) weiter studieren?
Hallo Moritz, was ist mit „Steuern auf Krypto zu sparen“ gemeint?
Hallo Herr Schildhorn,
kann ich steuerrechtlich auswandern und trotzdem online weiter in Deutschland studieren?
Danke und Grüße Moritz
Hallo Moritz,
wenn „steuerrechtlich auswandern“ bedeutet, dass durch Ihren Wegzug, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 EStG nicht mehr vorliegen, dann ja. Sie müssten die verwendeten Begriffe etwas näher beleuchten, was damit gemeint ist.
Vielen herzlichen Dank im Voraus
LG Gert
Guten Abend Herr Schildhorn,
wir wandern demnächst in die USA aus. Diese besteuern Immobilienverkäufe. Ich habe 2 Immobilien, wenn ich diese zuvor verkaufe sind sie somit nicht zu besteuern, richtig? (Spekulationssteuer trifft nicht zu).
Erbschaftssteuer steht noch aus – zahle ich die dann einfach aus dem Ausland? Und muss ich deswegen das Finanzamt über unsere Pläne informieren bevor wir auswandern?
Guten Abend Herr Schildhorn,
ich verlasse Deutschland mit meinen Kindern im Dezember und wir melden uns zum 31.12 auf der Gemeinde ab und informieren Kindergeldstelle sowie Krankenkasse über den Wegzug in die Schweiz.
Ich hatte 3 Monate einen Lohn i.H.v. 940Euro mit automatischem Abführen der Lohnsteuer und weitere 4 Monate Mutterschaftsgeld.
Bin ich rechtlich verpflichtet zum 31.12 eine Steuererklärung abzugeben, ich werde ja weit unter dem Einkommenssteuerfreibetrag bleiben und habe ja alle Nachweise, dass keine Verbindung mehr zu Deutschland besteht.
Vielen Dank für Ihre ausgezeichnete Hilfe!
Vermutlich ja, da das Mutterschaftsgeld im Wege des Progressionsvorbehalts den Betrag von EUR 410,- überschreitet, § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Hallo Herr Schildhorn,
Im April 2022 bin ich aus DE nach Österreich umgezogen und muss noch die Steuererklärung für 2021 abgeben.
Ist dafür mein altes Finanzamt in Deutschland zuständig? Soll ich meine alte Adresse in DE angeben, damit ersichtlich ist, dass ich 2021 noch in DE gewohnt habe?
Danke und beste Grüße
Bianca
Hallo Bianca,
das kommt auf die Einkünfte an: siehe hier auch § 19 Abs. 2 S. 3 AO. Falls zutreffend, ist das bisherige Finanzamt zuständig. Dass Sie in Deutschland gewohnt haben, ergibt sich aus den alten Steuererklärungen.
Beste Grüße
Marian Schildhorn
Guten Morgen,
Ich möchte meinen Wohnsitz nach Mauritius verlagern. ca 200 Tage auf Mauritius bleiben. Meine Frau hätte weiterhin in Deutschland eine Wohnung. Ich allerdings nicht. Wäre ich damit weiterhin in Deutschland steuerpflichtig? Es geht um Rente bzw Betriebsrente. Falls ich auf Mauritius steuerpflichtig wäre, könnte ich meine Bankverbindung in Deutschland aufrechterhalten?
mit freundlichen Grüßen
Eduard Scharf
Hallo Herr Scharf,
die Frage ist an der Stelle, ob Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben haben. Wenn der gewöhnliche Aufenthalt ebenfalls (wie der Wohnsitz) entfallen ist, wären Sie nur noch steuerpflichtig mit Einkünften aus deutscher Quelle. Hier muss dann noch unter Berücksichtigung des DBA geprüft werden, ob die Einkünfte auch in Deutschland besteuert werden können. Eine deutsche Bankverbindung ist dafür unbeachtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Marian Schildhorn
Hallo Herr Schildhorn,
wenn ich (beziehe Erwerbsminderungsrente, keine weiteren Einkünfte) noch in diesem Jahr aus D auswandere, mein momentan noch selbstgenutztes Haus verkaufe (oder notfalls vermiete) und in Ungarn einen neuen Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt mit neuem Haus o. Wohnung) begründe, wäre ich dann ab 2024 nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig in D (und damit z.B. vor einem evtl. kommenden Lastenausgleich geschützt)? Oder gibt es eine Frist, ab der man erst als richtig ausgewandert gilt (z.B. nach über 183 Tagen)?
In bin außerdem Eigentümerin eines weiteren Hauses (Elternhaus) mit eingetragenem Nießbrauchrecht für meine Mutter. Dieses Haus müsste in D bleiben. Wenn ich meine Mutter nun mitnähme und somit das Haus leerstünde, könnte mir dann trotz meiner Auswanderung unterstellt werden, dass ich noch einen Wohnsitz bzw. Übernachtungsmöglichkeit in D hätte, obwohl das so nicht ist, da ich dort kein KInderzimmer mehr habe?
Vielen herzlichen Dank im Voraus
Hallo,
mit vollständiger Aufgabe des Wohnsitzes und das Verlassen Deutschlands ohne Rückkehrabsicht endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Ein Wohnsitz liegt dann weiterhin in Ihrem Elternhaus vor, wenn Sie die Verfügungsmacht haben (diese dürfte Ihre Mutter als Nießbraucherin haben), eine Haushaltsführung möglich ist und Sie zumindest mal das Haus besuchen. Jedenfalls kommt dies immer auf den Einzelfall an.
Beste Grüße
Marian Schildhorn
Lieber Herr Schildhorn,
Ich lebe seit Jahren in Neuseeland und habe keinen deutschen Wohnsitz. Ich arbeite freelance für amerikanische und deutsche Unternehmen, und in der Vergangenheit war es nie ein Problem: wir einigen uns auf eine Summe, und die werde ich bezahlt. Meine Steuer mache ich dann hier in Neuseeland.
Bei meinem neuesten Projekt sagt mir ein deutscher Konzern dass sie 15% von unserem vereinbarten Betrag zurück halten müssen für die Steuer. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Kann das stimmen?
Freundliche Grüße
Liebe Kristine,
das hört sich sehr nach einem § 50a EStG-Steuereinbehalt an. Ggf. sind entwickeln Sie Software oder Werbepartner? Lässt sich aber nicht pauschal beantworten, hier sollten Sie den Konzern nach der Rechtsgrundlage fragen.
Freundliche Grüße Marian Schildhorn