Grenzüberschreitender Anteilstausch
Der Beitrag "Grenzüberschreitender Anteilstausch" beleuchtet die Möglichkeiten eines grenzüberschreitenden Anteilstauschs. Dabei steht die Möglichkeit der Steuerneutralität nach § 21 UmwStG im Vordergrund. Grenzüberschreitender Anteilstausch im Lichte des § 21 UmwStG Unter § 21 UmwStG werden Umwandlungsvorgänge subsumiert, bei den Anteile an der erworbenen Gesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft, die übernehmende Gesellschaft, durch den Einbringenden übertragen werden, wofür Gesellschaftsanteile gewährt werden. Die übernehmende Gesellschaft muss eine Gesellschaft i.S.d. §§ 1 IV Nr. 1, II S. 1 Nr. 1 UmwStG Weiterlesen [...]