Der Beitrag beleuchtet die Besteuerung von Wettbüros aus umsatzsteuerlicher Sicht. Dabei wird ausschließlich auf die Umsätze eingegangen, die als Vermittlungsunternehmen eines maltesischen Sportwettanbieters resultieren. 

Besteuerung von Wettbüros – Vermittlungsleistungen

In dem Beitragsfall geht es um die Besteuerung von Vermittlungs – bzw. Provisionsleistungen, die von einem in der EU ansässigen Sportwettanbieters bezogen wird.

Umsatzsteuerpflicht der Ausgangsleistungen bei einem Sportwettanbieter in der EU?

Das Leistungsverhältnis besteht zwischen dem deutschen Unternehmen, welches die Sportwetten vermittelt und dem in der EU ansässigen Sportwettvermittler (in der Regel Malta). Dadurch erbringt das deutsche Unternehmen eine Vermittlungsleistung an das in der EU ansässige Unternehmen. Diese Umsätze sind gem. § 3a II UStG im Inland nicht steuerbar und unterliegen nach entsprechender MwStSystRL dem Reverse – Charge Verfahren in Malta. Somit enthält die Rechnung (oder auch Gutschrift des Sportwettanbieters) keine Umsatzsteuer und es wird auf das Reverse – Charge Verfahren hingewiesen. Die Besteuerung von Wettbüros aus umsatzsteuerlicher Sicht erfolgt daher nicht in Deutschland, sondern die Steuer wird vom Leistungsempfänger im anderen EU Staat abgeführt.

Besteuerung von Wettbüros – Vorsteuerabzug

Für die Besteuerung von Wettbüros ist auch noch relevant, ob die Vorsteuer für Eingangsleistungen abgezogen werden kann. Die Ausgangsleistungen sind zwar nicht im Inland steuerbar, die Vorsteuer auf inländische Eingangsleistungen kann jedoch trotzdem abgezogen werden. Es gilt nicht die Vorsteuerausschlussvorschrift nach § 15 II UStG, da es sich bei den Ausgangsleistungen (Vermittlung von Sportwetten) zwar um nicht steuerbare, aber grundsätzlich um steuerpflichtige Umsätze handelt. Auch ist die Vermittlung nicht von der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9b) UStG umfasst.

Fazit

Bei der Besteuerung von Wettbüros ist in dem Fall, dass nur eine Vermittlungsleistung an den Sportwettanbieter erbracht wird, keine Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen (Reverse – Charge Verfahren, nicht steuerbar in Deutschland), aber trotzdem ein voller Vorsteuerabzug möglich.

Sollten Sie weitere Fragen zur Besteuerung von Wettbüros haben, sprechen Sie mich gerne an. Die Erfüllung steuerlicher Pflichten für Wettbüros/Vermittler von Sportwetten gehört zum täglichen Aufgabengebiet des Autors.

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