Kapitalkonten
Die Führung von Kapitalkonten ist ein zentrales Element der Rechnungslegung in Personengesellschaften. Sie dienen nicht nur der Abbildung der Einlagen der Gesellschafter, sondern auch der laufenden Fortschreibung von Gewinn- und Verlustanteilen, Entnahmen, Einlagen sowie etwaigen Sondervergütungen. Damit bilden sie die Grundlage für die Ermittlung der Beteiligungsverhältnisse und sind entscheidend für Fragen der Gewinnverteilung, Haftung und steuerlichen Zurechnung. Besonders im Handels- und Steuerrecht kommt den Kapitalkonten eine doppelte Funktion zu: Einerseits dokumentieren sie die gesellschaftsrechtliche Stellung der Gesellschafter, andererseits stellen Weiterlesen [...]