Wegzugsbesteuerung
Dieser Beitrag beleuchtet die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der Beitrag gibt auch Hinweise über Stundungsmöglichkeiten. Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung Mindestens 10 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) Die unbeschränkte Steuerpflicht fällt durch den Wegzug weg Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % Sofern daher ein bisher unbeschränkt Steuerpflichtiger in das Ausland verzieht und die unbeschränkte Steuerpflicht durch den Wegzug wegfällt, wird fiktiv eine Veräußerung zum gemeinen Wert der GmbH – Anteile angenommen. Dies wird als Wegzugsbesteuerung Weiterlesen [...]