§ 6b – Rücklage
In diesem Beitrag geht es um die gesetzlichen Voraussetzungen rund um die § 6b - Rücklage. Gesetzliche Grundlage der § 6b - Rücklage Die 6b - Rücklage ist in § 6b des Einkommensteuergesetzes geregelt. Diese bietet die Möglichkeit, dass erzielte Veräußerungsgewinne von begünstigten, gesetzlich normierten Wirtschaftsgütern nicht sofort besteuert werden müssen. Der Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem zugehörigen Grund und Boden bei land – und Weiterlesen [...]