In einer globalisierten Wirtschaft gewinnt die internationale Steuerplanung zunehmend an Bedeutung – für multinational agierende Konzerne ebenso wie für mittelständische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten, aber auch für Arbeitnehmer mit international ausgerichteten Tätigkeiten. Die zunehmende Intensivierung und Ausweitung internationaler Geschäftsbeziehungen macht eine Systematisierung der Steuerplanung unumgänglich. Ziel der internationalen Steuerplanung ist es, legale Gestaltungsspielräume zu nutzen, um Steuerbelastungen zu optimieren, Risiken zu minimieren und die Einhaltung internationaler Vorschriften sicherzustellen.
Dabei stehen Themen wie Doppelbesteuerung, Verrechnungspreise, Betriebsstätten, Holdingstrukturen und Anti-Missbrauchsregelungen im Fokus der Steuerplanung zu berücksichtigenden Aspekte. Allgemein gilt: Die internationale Steuerplanung ist definiert als vorausschauende Gestaltung betrieblicher Entscheidungen unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen. Da jeder Staat über ein eigenes Steuersystem verfügt, ergeben sich aus dem steuerlichen Koordinationsbedarf wie auch die Vielzahl komplexer Herausforderungen. Die Betätigungsfelder der Steuerplanung ergeben sich dabei aus den unterschiedlichen nationalen Steuergesetzen und dem internationalen Steuerrecht.
Das internationale Tax Planning erfordert eine frühzeitige Erkennen von Veränderungen im Steuerrecht, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Die Vielzahl der bei der Steuerplanung relevanten Faktoren macht eine systematische Herangehensweise unerlässlich. Das Controllings im Rahmen der Steuerplanung muss bei international agierenden Unternehmen besonders die grenzüberschreitenden Sachverhalte im Blick behalten. Die Prognose von Steuerwirkungen erfordert eine detaillierte Analyse der jeweiligen nationalen Bestimmungen.
Kernbereiche der täglichen Beratungspraxis
Neben der nationalen Steuerberatung sind Kernbereich meiner täglichen Beratungspraxis nachfolgende Disziplinen:
- Internationale Steuerberatung/Steuerplanung bei der Frage zum steueroptimalen Investitionsvehikel
- Grenzüberschreitende Besteuerung von Personengesellschaften
- Steuererklärungen nach dem AStG
- Sämtliche Fragen rund um Verrechnungspreise/Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland
- Erstattungs- und Freistellungsverfahren bei der Quellensteuer
- Beratung von ausländischen Arbeitgebern rund um das Home-Office
- Wegzugsbesteuerung
- u.a.
Diese Disziplinen erfordern ein tiefgreifendes Verständnis der verschiedenen nationalen Steuerrechte sowie des internationalen Steuerrechts. Bei neu gegründete Tochtergesellschaften im Inland ist die Wahl der optimalen Rechtsform von entscheidender Bedeutung. Die Möglichkeit von steuerlichen Gestaltungen sollte bereits bei der Gründungsplanung mitberücksichtigt werden.
Zielsetzung und Strukturierung internationaler Geschäftsmodelle
In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte der internationalen Steuerplanung und zeigen, worauf Unternehmen bei der Strukturierung internationaler Geschäftsmodelle achten sollten. Die Abstimmung einzelner Entscheidungen zwischen den verschiedenen Konzerneinheiten erfordert eine koordinierte Herangehensweise. Der Einfluss der Steuern auf betrieblichen Entscheidungen abzustimmen ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Bei der langfristigen Gewinnmaximierung multinationaler Konzerne spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Die Produktions- und Absatzplanung sollte daher stets unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen erfolgen. Produktions-und Investitionsplanungen sollten Steuern aufgrund ihrer erheblichen Auswirkungen auf die Rentabilität von Anfang an miteinbeziehen. Die Ergebnisse der Konzerneinheiten können dabei erheblich durch die jeweilige steuerliche Behandlung beeinflusst werden.
Internationale Steuerplanung bei der Wegzugsbesteuerung
Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten
Die internationale Steuerplanung erstrecken sich auch über die Wegzugsbesteuerung. Durch ein optimiertes gestalterisches Vorgehen kann die Wegzugsbesteuerung deutlich minimiert werden oder ggf. sogar vollständig vermieden werden. Eine langfristige Planung ist hierbei besonders wichtig, da sich steuerliche Konsequenzen meist langfristige Auswirkungen haben. Bei der Wegzugsbesteuerung ist steuerpflichtig, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt und dabei wesentliche Beteiligungen hält. Die Nutzung von Minderbesteuerungen in anderen Jurisdiktionen erfordert eine sorgfältige Abwägung der steuerlichen Folgen.
Praktische Einblicke und Videos
In den nachstehenden Videos erhalten Sie einige Einblicke in die internationale Steuerplanung bei der Wegzugsbesteuerung: Diese praxisorientierten Darstellungen vermitteln konkrete Lösungsansätze für komplexe Wegzugssachverhalte und zeigen auf, wie durch eine vorausschauende internationale Steuerplanung steuerliche Belastungen optimiert werden können. Die Videos behandeln sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch konkrete Gestaltungsmöglichkeiten, die im Rahmen einer professionellen Steuerberatung entwickelt werden können. Ein steuerlichen Ansatz, der alle relevanten Faktoren berücksichtigt, kann erhebliche Steuersubstanz bewahren helfen.
Internationale Steuerplanung bei Inboundinvestitionen
Definition und begriffliche Abgrenzung
Das Begriffspaar „Inbound“ und „Outbound“ ist im internationalen Kontext gebräuchlich, um allgemein die Zielrichtung einer Investition zu beschreiben. Der sog. Inbound-Fall beschreibt die Investition aus dem Ausland in das Inland. Der sog. Outbound-Fall beschreibt die Investition aus dem Inland in das Ausland. Inbound-Investitionen liegen immer dann vor, wenn ein (Steuer-)Ausländer im Inland wirtschaftliche Aktivitäten entfaltet, die zur Realisierung steuerrechtlicher Konsequenzen führen. Steuerausländer ist, wer weder einen (Wohn-)Sitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Steuerrechtliche Konstellationen im Detail
Aus steuerlichen Gesichtspunkten werden dabei folgende Konstellationen unterschieden:
- Beteiligung an einer inländischen Tochtergesellschaft
- Errichtung/Aufbau einer inländischen Betriebsstätte
- Direktbeteiligung an inländischen Sachwerten (z.B. Grundstücken) als natürliche Person oder ausländische Kapitalgesellschaft
- Beteiligung über eine Personengesellschaft
Diese verschiedenen Investitionsformen erfordern jeweils spezifische steuerliche Betrachtungen und Planungsansätze. Die Wahl der optimalen Struktur hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der steuerlichen Behandlung im Ansässigkeitsstaat des Investors sowie den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen. Eine sorgfältige Analyse der steuerlichen Auswirkungen ist für jede dieser Konstellationen unerlässlich.
Steueroptimierte Gestaltungsansätze
Daraus ergeben sich steuerrechtliche Folgefragen, die durch eine vorausschauende internationale Steuerplanung, steueroptimiert beantwortet werden können:
- Vermeidung einer Betriebsstätte im Inland (z.B. bei Grundstückserwerb über grundbesitzende Rechtsträger)
- Verrechnungspreise (Leistungsbeziehungen zwischen inländischen und ausländischen nahestehenden Personen)
- Einsatz des optimalen Investitionsvehikels (Kapitalgesellschaft, Direktbeteiligung als natürliche Person, Personengesellschaft)
- Fragen rund um die Entlastung/Freistellung von Quellensteuer
Diese Gestaltungsmöglichkeiten müssen stets im Einklang mit den geltenden Anti-Missbrauchsvorschriften stehen. Die Sicherung dieses Informationsflusses zwischen den verschiedenen Fachabteilungen ist dabei von entscheidender Bedeutung, um eine koordinierte und rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Internationale Steuerplanung bei der Quellensteuer
Zentrale Rolle bei Inboundaktivitäten
Bei Inboundaktivitäten spielt die Quellensteuer bei der Frage, wie Gewinnabführungen in den Ansässigkeitsstaat vorgenommen werden, eine zentrale Rolle. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder internationale Beteiligungsstrukturen halten, sollten sich frühzeitig mit der internationalen Steuerplanung bei Quellensteuer auseinandersetzen. Denn: Eine unzureichende planung notwendig kann zu doppelter Besteuerung, Liquiditätsbelastungen und steuerlichen Nachteilen führen. Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren eines inländischen Schuldners unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug an der Quelle. Der Zeitpunktes der Steuerzahlung und die Höhe der Belastung sind dabei von besonderer Relevanz.
Wesentliche Planungsaspekte
Im Zuge der internationalen Steuerplanung müssen folgende Aspekte wesentlich mitberücksichtigt werden:
- Entlastung/Freistellung von erhobenen Quellensteuern
- Vorsorge statt Nachsorge bei Gewinnausschüttungen
- Alternativstrukturen zur Vermeidung eines Quellensteuereinbehalts
Vorsorge statt Nachsorge bei Gewinnausschüttungen Alternativstrukturen zur Vermeidung eines Quellensteuereinbehalts
Die rechtliche Doppelbesteuerung liegt vor, wenn derselbe Steuertatbestand in mehreren Staaten der Steuerpflicht unterworfen wird. Durch Doppelbesteuerungsabkommen können solche Streitfragen in der Besteuerungskompetenz zwischen den Vertragsstaaten geklärt werden. Diese Abkommen bieten wichtige Instrumente zur Vermeidung oder Milderung von Doppelbesteuerungen und schaffen Rechtssicherheit für internationale Investitionen.
Problematik grenzüberschreitender Gewinnausschüttungen
Ein wesentliches Problem bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen stellen auch immer die restriktiven Vorschriften zur Entlastung/Freistellung von Quellensteuern dar. Sämtliche Erstattungs- und Freistellungsanträge von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen werden nur unter der Voraussetzung des § 50d Abs. 3 EStG gewährt. Bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen ist daher im Rahmen der internationalen Steuerplanung ein Augenmerk auf die Entlastung/Freistellung oder Alternativgestaltungen zu legen. Das Problem bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen verdeutlicht das nachstehende Video:
Internationale Steuerplanung bei Outbound-Investitionen
Kernbereiche der Outbound-Aktivitäten
Bei Outbound-Aktivitäten kommt der internationalen Steuerplanung lassen sich ebenfalls zentrale Bedeutung zu:
- ausländische Betriebsstättenbegründung
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ausländische Quellensteuer bei Gewinnrepatriierung
- Anrechnungs- oder Freistellungsmethode von Betriebsstätteneinkünften
Diese verschiedenen Aspekte erfordern eine koordinierte Herangehensweise und müssen in der Gesamtstrategie des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Aufgaben der Steuerabteilung umfassen dabei nicht nur die laufende Betreuung, sondern auch die strategische Planung zukünftiger Investitionen. Bei komplexen koordinatorischen Problemstellungen befasst sich die internationale Steuerplanung mit der Optimierung von Steuerbelastungen über Einzelperioden zu verteilen.
Abschirmwirkung und Gestaltungsmöglichkeiten
Grundsätzlich entfaltet eine ausländische Kapitalgesellschaft, wenn sich deren Ort der Geschäftsleitung auch tatsächlich in diesem Staat befindet, Abschirmwirkung hinsichtlich der von ihr erzielten Einkünfte gegenüber dem Anteilseigner. Damit sind die Gesellschafter auch hinsichtlich ihrer Standortwahl frei, weshalb es ihnen anheimgestellt ist, den Geschäftssitz und die Betriebsstätte in einem Niedrigsteuerland anzusiedeln, um auch auch Gesellschaftsebene Steuervorteile zu erzielen. Eine Minderbesteuerung liegt vor, wenn die ausländische Steuerbelastung weniger als 15% beträgt. Die Form von Gewinnen, die bestimmten steuerlichen Regelungen unterliegen, muss dabei genau analysiert werden.
Hinzurechnungsbesteuerung und gesetzliche Grenzen
Diesen Gestaltungsmöglichkeiten wirkt der Gesetzgeber entgegen, indem er anordnet, dass Einkünfte einer solchen ausländischen Gesellschaft, deren inländischen Anteilseignern wie eigene Einkünfte zugerechnet werden, wenn diese gewisse schädliche Einkünfte (passive Einkünfte) erzielt und die Gesellschaft im ausländischen Staat mit weniger als 15 % (neue Gesetzeslage) besteuert wird (Hinzurechnungsbesteuerung). Damit ist insbesondere bei Outboundaktivitäten in Niedrigsteuerstaaten eine vorausschauende internationale Steuerplanung unentbehrlich (zum Begriff des Niedrigsteuerstaates).
Dabei gilt es zu beachten, ob die ausländische Tochtergesellschaft einer niedrigeren Besteuerung unterliegt oder von der inländischen Besteuerung freigestellt ist.
Steuerberater für Internationale Steuerplanung
Um nicht nachträglich mit wesentlichen Nachteilen aus einer grenzüberschreitenden Aktivität konfrontiert zu werden, ist die internationale Steuerplanung im Vorfeld ein wichtiger Baustein. Oftmals ist die Vorsorge besser als die Nachsorge. Dies gilt sowohl bei nationalen Steuerrechtsfragen als auch bei internationalen Steuerrechtsfragen. Eine systematische Herangehensweise gewährleistet dabei sowohl die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben als auch die Erreichung der angestrebten steuerlichen Optimierung. Auch Klagen vor Finanzgerichten können durch eine vorausschauende Planung oft vermieden werden.
Die internationale Steuerplanung verfolgt dabei nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Ziele verfolgt. Neben der Minimierung der Steuerbelastung geht es auch darum, Rechtssicherheit zu schaffen und Compliance-Risiken zu minimieren. Dabei ist stets darauf zu achten, dass alle Gestaltungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen und nicht als Steuerhinterziehung eingestuft werden können. Die Abschreibung von Investitionen in unterschiedlichen Jurisdiktionen kann dabei erhebliche Auswirkungen auf den steuerlichen Totalerfolg belastungsminimierend haben. Kontrollen zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen, sind weitere wichtige Aspekte der modernen Steuerplanung.
Alle Beiträge der Kategorie „Internationales Steuerrecht“
Gewöhnlicher Aufenthalt
Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist ein zentrales Anknüpfungskriterium im Steuerrecht, im Sozialrecht sowie im internationalen Privatrecht. Während der Wohnsitz im Sinne des § 8 AO an eine feste Wohnung und deren tatsächliche Nutzung Weiterlesen [...]
Erstattungsverfahren Kapitalertragsteuer
Bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen wird in Deutschland regelmäßig Kapitalertragsteuer einbehalten. Dieser Quellensteuerabzug fällt jedoch häufig höher aus, als es nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zulässig wäre. Um eine solche Überbesteuerung zu vermeiden, können ausländische Anteilseigner durch Weiterlesen [...]
Entstrickung
Die Internationalisierung von Unternehmen bringt nicht nur neue Märkte und Chancen, sondern auch komplexe steuerliche Fragestellungen mit sich. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Entstrickung: Sie beschreibt den steuerlichen Moment, in Weiterlesen [...]
Hinterlasse einen Kommentar