In einer globalisierten Wirtschaft gewinnt die internationale Steuerplanung zunehmend an Bedeutung – für Konzerne ebenso wie für mittelständische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten, aber auch für Arbeitnehmer mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Ziel der internationalen Steuerplanung ist es, legale Gestaltungsspielräume zu nutzen, um Steuerbelastungen zu optimieren, Risiken zu minimieren und die Einhaltung internationaler Vorschriften sicherzustellen. Dabei stehen Themen wie Doppelbesteuerung, Verrechnungspreise, Betriebsstätten, Holdingstrukturen und Anti-Missbrauchsregelungen im Fokus.
Neben der nationalen Steuerberatung sind Kernbereich meiner täglichen Beratungspraxis nachfolgende Disziplinen:
- Internationale Steuerberatung/Steuerplanung bei der Frage zum steueroptimalen Investitionsvehikel
- Grenzüberschreitende Besteuerung von Personengesellschaften
- Steuererklärungen nach dem AStG
- Sämtliche Fragen rund um Verrechnungspreise/Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland
- Erstattungs- und Freistellungsverfahren bei der Quellensteuer
- Beratung von ausländischen Arbeitgebern rund um das Home-Office
- Wegzugsbesteuerung
- u.a.
In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte der internationalen Steuerplanung und zeigen, worauf Unternehmen bei der Strukturierung internationaler Geschäftsmodelle achten sollten.
Internationale Steuerplanung bei der Wegzugsbesteuerung
Die internationale Steuerplanung erstreckt sich auch über die Wegzugsbesteuerung. Durch ein optimiertes gestalterisches Vorgehen kann die Wegzugsbesteuerung deutlich minimiert werden oder ggf. sogar vollständig vermieden werden.
In den nachstehenden Videos erhalten Sie einige Einblicke in die internationale Steuerplanung bei der Wegzugsbesteuerung:
Internationale Steuerplanung bei Inboundinvestitionen
Das Begriffspaar „Inbound“ und „Outbound“ ist im internationalen Kontext gebräuchlich, um allgemein die Zielrichtung einer Investition zu beschreiben. Der sog. Inbound-Fall beschreibt die Investition aus dem Ausland in das Inland. Der sog. Outbound-Fall beschreibt die Investition aus dem Inland in das Ausland. Inbound-Investitionen liegen immer dann vor, wenn ein (Steuer-)Ausländer im Inland wirtschaftliche Aktivitäten entfaltet, die zur Realisierung steuerrechtlicher Konsequenzen führen. Steuerausländer ist, wer weder einen (Wohn-)Sitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Aus steuerlichen Gesichtspunkten werden dabei folgende Konstellationen unterschieden:
- Beteiligung an einer inländischen Tochtergesellschaft
- Errichtung/Aufbau einer inländischen Betriebsstätte
- Direktbeteiligung an inländischen Sachwerten (z.B. Grundstücken) als natürliche Person oder ausländische Kapitalgesellschaft
- Beteiligung über eine Personengesellschaft
Daraus ergeben sich steuerrechtliche Folgefragen, die durch eine vorausschauende internationale Steuerplanung, steueroptimiert beantwortet werden können:
- Vermeidung einer Betriebsstätte im Inland (z.B. bei Grundstückserwerb über grundbesitzende Rechtsträger)
- Verrechnungspreise (Leistungsbeziehungen zwischen inländischen und ausländischen nahestehenden Personen)
- Einsatz des optimalen Investitionsvehikels (Kapitalgesellschaft, Direktbeteiligung als natürliche Person, Personengesellschaft)
- Fragen rund um die Entlastung/Freistellung von Quellensteuer
Internationale Steuerplanung bei der Quellensteuer
Bei Inboundaktivitäten spielt die Quellensteuer bei der Frage, wie Gewinnabführungen in den Ansässigkeitsstaat vorgenommen werden, eine zentrale Rolle. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder internationale Beteiligungsstrukturen halten, sollten sich frühzeitig mit der internationalen Steuerplanung bei Quellensteuer auseinandersetzen. Denn: Eine unzureichende Planung kann zu doppelter Besteuerung, Liquiditätsbelastungen und steuerlichen Nachteilen führen. Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren eines inländischen Schuldners unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug an der Quelle. Im Zuge der internationalen Steuerplanung müssen folgende Aspekte wesentlich mitberücksichtigt werden:
- Entlastung/Freistellung von erhobenen Quellensteuern
- Vorsorge statt Nachsorge bei Gewinnausschüttungen
- Alternativstrukturen zur Vermeidung eines Quellensteuereinbehalts
Ein wesentliches Problem bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen stellen auch immer die restriktiven Vorschriften zur Entlastung/Freistellung von Quellensteuern dar. Sämtliche Erstattungs- und Freistellungsanträge von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen werden nur unter der Voraussetzung des § 50d Abs. 3 EStG gewährt.
Bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen ist daher im Rahmen der internationalen Steuerplanung ein Augenmerk auf die Entlastung/Freistellung oder Alternativgestaltungen zu legen. Das Problem bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen verdeutlicht das nachstehende Video:
Internationale Steuerplanung bei Outbound-Investitionen
Bei Outbound-Aktivitäten kommt der internationalen Steuerplanung ebenfalls zentrale Bedeutung zu:
- ausländische Betriebsstättenbegründung
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ausländische Quellensteuer bei Gewinnrepatriierung
- Anrechnungs- oder Freistellungsmethode von Betriebsstätteneinkünften
Grundsätzlich entfaltet eine ausländische Kapitalgesellschaft, wenn sich deren Ort der Geschäftsleitung auch tatsächlich in diesem Staat befindet, Abschirmwirkung hinsichtlich der von ihr erzielten Einkünfte gegenüber dem Anteilseigner. Damit sind die Gesellschafter auch hinsichtlich ihrer Standortwahl frei, weshalb es ihnen anheimgestellt ist, den Geschäftssitz und die Betriebsstätte in einem Niedrigsteuerland anzusiedeln, um auch auch Gesellschaftsebene Steuervorteile zu erzielen. Diesen Gestaltungsmöglichkeiten wirkt der Gesetzgeber entgegen, indem er anordnet, dass Einkünfte einer solchen ausländischen Gesellschaft, deren inländischen Anteilseignern wie eigene Einkünfte zugerechnet werden, wenn diese gewisse schädliche Einkünfte (passive Einkünfte) erzielt und die Gesellschaft im ausländischen Staat mit weniger als 15 % (neue Gesetzeslage) besteuert wird (Hinzurechnungsbesteuerung).
Damit ist insbesondere bei Outboundaktivitäten in Niedrigsteuerstaaten eine vorausschauende internationale Steuerplanung unentbehrlich (zum Begriff des Niedrigsteuerstaates):
Steuerberater für Internationale Steuerplanung
Um nicht nachträglich mit wesentlichen Nachteilen aus einer grenzüberschreitenden Aktivität konfrontiert zu werden, ist die internationale Steuerplanung im Vorfeld ein wichtiger Baustein. Oftmals ist die Vorsorge besser als die Nachsorge. Dies gilt sowohl bei nationalen Steuerrechtsfragen als auch bei internationalen Steuerrechtsfragen.
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