Die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 gehört zu den in Deutschland etablierten Ansätzen zur Ermittlung von Unternehmenswerten. Eine Unternehmensbewertung kann insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Unternehmensnachfolgen, gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder steuerlichen Fragestellungen erforderlich sein.

Eine Unternehmensbewertung nach IDW S1 steht bei steuerlichen Bewertungsanlässen dem vereinfachten Ertragswertverfahren hierarchisch gleich. § 11 Abs. 2 BewG lässt als gleichwerte Alternativ zum vereinfachten Ertragswertverfahren ausdrücklich als andere anerkannte, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode zu.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird in diesem Blogartikel behandelt: Das vereinfachte Ertragswertverfahren | Marian Schildhorn Steuerberatungsgesellschaft Ltd

Der Wert eines Unternehmens lässt sich dabei regelmäßig nicht allein aus den vorhandenen Vermögenswerten oder den Ergebnissen vergangener Geschäftsjahre ableiten. Von wesentlicher Bedeutung sind vielmehr die zukünftig erwarteten finanziellen Überschüsse des Unternehmens sowie die mit deren Erzielung verbundenen Risiken. Diese zukünftigen Überschüsse werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst und bilden damit eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Unternehmenswerts.

Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelte IDW S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ enthält hierfür grundlegende Anforderungen und Bewertungsgrundsätze. Mit der Neufassung des IDW S 1 i.d.F. 2026 wurde der Standard zudem umfassend überarbeitet.

Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Grundlagen der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 und zeigt, wie sich der Unternehmenswert anhand der zukünftigen finanziellen Überschüsse und des Kapitalisierungszinssatzes ermitteln lässt.

Was ist eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1?

Der IDW S 1 enthält die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) entwickelten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen. Der Standard bildet einen wesentlichen fachlichen Rahmen für die Ermittlung von Unternehmenswerten in Deutschland.

Ausgangspunkt einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 ist die Erkenntnis, dass es nicht den einen, unabhängig vom Bewertungsanlass gültigen Unternehmenswert gibt. Vielmehr bestimmen insbesondere der Bewertungsanlass und das anzuwendende Wertkonzept, aus welcher Perspektive das Unternehmen bewertet wird.

Eine Unternehmensbewertung kann in folgenden Fällen erforderlich werden:

  • Kauf oder Verkauf eines Unternehmens
  • Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Erb- oder Schenkungsangelegenheiten
  • steuerliche Bewertungsanlässe wie Wegzug oder Schenkung/Erbschaft

Im Mittelpunkt der Bewertung steht grundsätzlich die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der Unternehmenswert wird daher nicht allein aus den vorhandenen Vermögenswerten oder den in der Vergangenheit erzielten Gewinnen abgeleitet. Entscheidend sind vielmehr die künftig erwarteten finanziellen Überschüsse, die unter Berücksichtigung des mit ihrer Erzielung verbundenen Risikos auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.

Der IDW S 1 i.d.F. 2026 unterscheidet dabei verschiedene Wertkonzepte. Von besonderer Bedeutung sind der objektivierte Unternehmenswert und der mit der Neufassung weiterentwickelte bzw. eingeführte plausibilisierte Entscheidungswert. Welches Wertkonzept maßgeblich ist, hängt vom jeweiligen Bewertungsanlass und dem konkreten Bewertungsauftrag ab.

Objektivierter Unternehmenswert und plausibilisierter Entscheidungswert

Für die Unternehmensbewertung nach IDW S1 ist zunächst zu bestimmen, welches Wertkonzept dem konkreten Bewertungsanlass zugrunde liegt. Der IDW S 1 i.d.F. 2026 unterscheidet insbesondere zwischen dem objektivierten Unternehmenswert und dem plausibilisierten Entscheidungswert.

Objektivierter Unternehmenswert

Der objektivierte Unternehmenswert soll einen von den individuellen Wertvorstellungen bestimmter Parteien unabhängigen Unternehmenswert ermitteln. Die Bewertung erfolgt aus der Perspektive eines typisierten Eigenkapitalgebers und auf Grundlage nachvollziehbarer Annahmen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.

Individuelle Vorteile, die ausschließlich einem bestimmten Käufer entstehen können, z.B. Synergieeffekte, sind daher grundsätzlich von solchen wertrelevanten Faktoren zu unterscheiden, die auch aus Sicht eines typisierten Investors berücksichtigt werden können. Wenn ein bestimmter Erwerber oder Marktteilnehmer nach dem Erwerb des Unternehmens weitere Kosten durch die Fusion einsparen kann, hat dies subjektiv einen höheren Wert für diesen Erwerber. Dieser individuelle Vorteil führt jedoch grundsätzlich nicht zur Erhöhung des objektivierten Unternehmenswerts.

Plausibilisierter Entscheidungswert

Mit dem IDW S 1 i.d.F. 2026 wurde der plausibilisierte Entscheidungswert als weiteres Wertkonzept eingeführt. Hierbei wird die Bewertung aus der Perspektive eines bestimmten Entscheidungsträgers vorgenommen.

Damit können grundsätzlich auch individuelle Erwartungen und Annahmen berücksichtigt werden, die beispielsweise für einen konkreten Käufer oder Verkäufer von Bedeutung sind. Die zugrunde gelegten Annahmen werden jedoch nicht ungeprüft übernommen, sondern müssen einer entsprechenden Plausibilitätsbeurteilung unterzogen werden.

Der plausibilisierte Entscheidungswert kann insbesondere bei Unternehmenstransaktionen von Bedeutung sein. Er kann beispielsweise dazu dienen, die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines möglichen Unternehmenskaufs aus Sicht eines konkreten Erwerbers zu beurteilen.

Unternehmenswert und tatsächlich vereinbarter Kaufpreis sind dabei voneinander zu unterscheiden. Der Kaufpreis entsteht letztlich im Rahmen der Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer und kann daher vom ermittelten Unternehmenswert abweichen.

Wie wird der Unternehmenswert nach IDW S 1 ermittelt?

Die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 basiert grundsätzlich auf den zukünftig erwarteten finanziellen Überschüssen des zu bewertenden Unternehmens. Entscheidend ist damit nicht allein, welche Gewinne das Unternehmen in der Vergangenheit erzielt hat, sondern welche finanziellen Überschüsse zukünftig nachhaltig erwartet werden können. Ein Erwerber stellt sich immer die Frage:

  • Mit welchen zukünftigen finanziellen Überschüssen kann ich rechnen?
  • Welches Risiko habe ich mit dem Einsatz des Kapitals?

Diese zukünftig erwarteten bzw. erwartbaren finanziellen Überschüsse fallen allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Eine Zahlung, die erst in mehreren Jahren zufließt, besitzt aus heutiger Sicht einen geringeren Wert als eine Zahlung in gleicher Höhe, die bereits heute zur Verfügung steht. Die zukünftigen finanziellen Überschüsse müssen daher auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.

Hierfür wird ein Kapitalisierungszinssatz verwendet. Dieser berücksichtigt insbesondere die Renditeerwartungen und das mit der Investition in das Unternehmen verbundene Risiko. Grundsätzlich gilt:

Je höher die zukünftig erwarteten finanziellen Überschüsse, desto höher ist der Unternehmenswert. Je höher dagegen das mit diesen Überschüssen verbundene Risiko und damit der Kapitalisierungszinssatz, desto geringer fällt der Unternehmenswert aus.

Die Bewertung folgt damit vereinfacht drei Schritten:

  1. Prognose der zukünftigen finanziellen Überschüsse,
  2. Bestimmung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes und
  3. Abzinsung der zukünftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag.

Beim vereinfachten Ertragswertverfahren geht der Gesetzgeber in § 203 BewG typisierend von einem relativ geringen Kapitalisierungszinssatz aus, was für ein geringes Risiko und damit für einen „hohen“ Unternehmenswert spricht.

Zur Ermittlung des Zukunftserfolgswerts können insbesondere das Ertragswertverfahren sowie verschiedene Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) eingesetzt werden. Beide Ansätze beruhen auf dem Kapitalwertprinzip, unterscheiden sich jedoch insbesondere hinsichtlich der jeweils betrachteten finanziellen Überschüsse und der Berücksichtigung der Finanzierung.

Bei konsistenten Bewertungsannahmen sollen die unterschiedlichen Zukunftserfolgswertverfahren grundsätzlich nicht deshalb zu unterschiedlichen Unternehmenswerten führen, weil ein anderes Bewertungsverfahren gewählt wurde. Abweichende Ergebnisse beruhen vielmehr regelmäßig auf unterschiedlichen Annahmen etwa hinsichtlich Finanzierung, Risiko oder Unternehmensplanung.

Ertragswertverfahren nach IDW S 1

Das Ertragswertverfahren nach IDW S 1 ist ein Zukunftserfolgswertverfahren. Der Unternehmenswert wird dabei aus den finanziellen Überschüssen abgeleitet, die das Unternehmen seinen Eigenkapitalgebern zukünftig voraussichtlich zur Verfügung stellen kann.

Grundlage der Bewertung ist somit nicht unmittelbar der in der Vergangenheit erzielte Jahresüberschuss. Vielmehr ist auf Grundlage der Unternehmensplanung zu beurteilen, welche finanziellen Überschüsse künftig nachhaltig erwartet werden können. Die Vergangenheitsanalyse dient dabei insbesondere dazu, die Unternehmensplanung und die darin enthaltenen Annahmen zu beurteilen und zu plausibilisieren.

Abzinsung der zukünftigen finanziellen Überschüsse

Da die finanziellen Überschüsse erst in der Zukunft anfallen, müssen sie auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Hierfür wird ein Kapitalisierungszinssatz verwendet. Dieser repräsentiert die Rendite einer Alternativanlage, die hinsichtlich Laufzeit, Risiko und weiteren relevanten Merkmalen mit der Investition in das zu bewertende Unternehmen vergleichbar ist.

Vereinfacht lässt sich der Barwert eines zukünftigen finanziellen Überschusses wie folgt darstellen:

Barwert = zukünftiger finanzieller Überschuss / (1 + Kapitalisierungszinssatz)^t

Dabei bezeichnet t den Zeitraum zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Zeitpunkt, zu dem der jeweilige finanzielle Überschuss anfällt.

Werden beispielsweise in einem Jahr finanzielle Überschüsse von 100.000 Euro erwartet und beträgt der Kapitalisierungszinssatz 10 %, ergibt sich ein Barwert von rund 90.909 Euro.

Kapitalisierung eines nachhaltigen Zukunftsertrags

Wird vereinfachend unterstellt, dass ein Unternehmen dauerhaft einen gleichbleibenden finanziellen Überschuss erwirtschaftet, kann dessen Wert als sogenannte ewige Rente dargestellt werden.

Bei einem nachhaltigen finanziellen Überschuss von 100.000 Euro und einem Kapitalisierungszinssatz von 10 % ergibt sich beispielsweise:

Unternehmenswert = 100.000 Euro / 10 % = 1.000.000 Euro

Der Kapitalisierungszinssatz von 10 % entspricht in diesem vereinfachten Fall einem Kapitalisierungsfaktor von 10.

Das Beispiel verdeutlicht zugleich einen wesentlichen Zusammenhang der Unternehmensbewertung: Je höher die erwarteten finanziellen Überschüsse sind, desto höher ist grundsätzlich der Unternehmenswert. Ein höheres Risiko führt dagegen regelmäßig zu einer höheren Renditeanforderung und damit zu einem höheren Kapitalisierungszinssatz. Bei ansonsten unveränderten Annahmen sinkt dadurch der Unternehmenswert.

In der praktischen Unternehmensbewertung ist die Berechnung regelmäßig deutlich komplexer. Insbesondere werden die finanziellen Überschüsse zunächst für einen Detailplanungszeitraum prognostiziert. Für die anschließende Phase wird regelmäßig ein nachhaltiger Zukunftserfolg zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind unter anderem die Finanzierung, das Unternehmensrisiko, die Besteuerung und mögliche Veränderungen der langfristigen Ertragskraft zu berücksichtigen.

Unternehmensplanung und zukünftige Erträge

Die Qualität einer Unternehmensbewertung hängt wesentlich von der zugrunde gelegten Unternehmensplanung ab. Hierzu werden insbesondere die erwartete Entwicklung von Umsätzen, Kosten, Investitionen und Finanzierung betrachtet.

Die Planungsrechnung ist auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Dabei können sowohl die bisherige Unternehmensentwicklung als auch Markt- und Branchenerwartungen berücksichtigt werden. Mit dem IDW S 1 i.d.F. 2026 wurden die Anforderungen an die Plausibilitätsbeurteilung der Unternehmensplanung weiter konkretisiert.

Für die Unternehmensbewertung ist letztlich entscheidend, welche finanziellen Überschüsse auf Grundlage einer plausiblen Planung zukünftig erwartet werden können.

Fazit: Unternehmensbewertung nach IDW S 1

Die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 ermöglicht eine zukunftsorientierte Ermittlung des Unternehmenswerts. Entscheidend sind insbesondere die zukünftig erwarteten finanziellen Überschüsse, eine plausible Unternehmensplanung sowie ein angemessener Kapitalisierungszinssatz.

Anders als beim vereinfachten Ertragswertverfahren erfolgt die Bewertung nicht anhand eines gesetzlich vorgegebenen Kapitalisierungsfaktors. Die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und Risiken des Unternehmens können dadurch wesentlich differenzierter berücksichtigt werden.

Sie benötigen eine Unternehmensbewertung oder möchten prüfen, welches Bewertungsverfahren für Ihren konkreten Anlass geeignet ist?

Gerne unterstütze ich Sie bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bewertung Ihres Unternehmens sowie bei der Einordnung bestehender Unternehmensbewertungen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmensnachfolgen, Erbschaften und Schenkungen, Umstrukturierungen sowie grenzüberschreitenden Sachverhalten und bei Wegzügen.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.

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