Stundung im Steuerrecht
Der Betrag informiert über die Stundung im Steuerrecht, deren Voraussetzungen und deren Rechtsfolgen. Allgemeines zur Stundung im Steuerrecht Die Stundung ist in § 222 AO geregelt. Diese ist ein Verwaltungsakt, der die Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis hinausschiebt. Es entstehen keine Säumniszuschläge, sondern Stundungszinsen gem. § 234 I AO. Die Stundung bewirkt, dass der gestundete Anspruch mangels Fälligkeit nicht vollstreckt werden kann. Gegenstand der Stundung im Steuerrecht sind die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Stundung setzt nach Weiterlesen [...]