Unternehmensbewertung nach IDW S 1
Die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 gehört zu den in Deutschland etablierten Ansätzen zur Ermittlung von Unternehmenswerten. Eine Unternehmensbewertung kann insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Unternehmensnachfolgen, gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder steuerlichen Fragestellungen erforderlich sein. Eine Unternehmensbewertung nach IDW S1 steht bei steuerlichen Bewertungsanlässen dem vereinfachten Ertragswertverfahren hierarchisch gleich. § 11 Abs. 2 BewG lässt als gleichwerte Alternativ zum vereinfachten Ertragswertverfahren ausdrücklich als andere anerkannte, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode zu. Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird in diesem Weiterlesen [...]